Die Bereinigung der Europäischen Verfassung

Die Aussicht auf mehrere Volksabstimmungen über die Verfassung der Europäischen Union hat die Erwartungen hinsichtlich ihrer Ratifizierung dramatisch verändert. Sowohl Europa-Befürworter als auch Eurokraten schaudert es bei dem Gedanken, dass eine Ablehnung der Verfassung in mehreren Mitgliedsländern, vor allem in einem großen, das europäische Projekt zerstören könnte und sich die Union in Zukunft auf Grundlage des Vertrages von Nizza durchschlagen muss. Andererseits, wenn die Protagonisten etwas Geduld aufbringen, könnte der Wind der Demokratie für eine stärkere Verfassung sorgen und zwar ohne die Risiken ökonomischer und juristischer Albträume, die manche Aspekte des gegenwärtigen Verfassungsentwurfs mit sich bringen.

Um sicherzustellen, dass die diesjährige Erweiterung nicht zu einem bürokratischen Stillstand führt, muss die EU dringend ihre Verfahren demokratisieren und ihre Institutionen reorganisieren. Der Verfassungsentwurf bietet akzeptable Antworten auf zahlreiche Fragen der Regierungsführung. Aber die Aufnahme des Sozialkapitels, früher eine Liste guter Absichten, in den Rang grundlegender Verfassungsbestimmungen droht Arbeitnehmer und Unternehmen in den Mitgliedsstaaten mit aufreibenden gerichtlichen Verfahren und kostspieligen sozialen Ansprüchen zu belasten, die von den Richtern in Luxemburg festgelegt werden, gegen deren letztes Wort keine Einspruchsmöglichkeit besteht.

Die Einbeziehung „sozialer Rechte" in Teil II des Verfassungsentwurfs - wie das Recht auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung, das Recht auf Altersrente, Arbeitslosengeld und Gesundheitsversorgung (ungeachtet der Kosten) - ist für das Funktionieren des Gesamtprozesses keineswegs notwendig. Diese sozialen Schutzbestimmungen sind lobenswert, aber sie sind alle mit Kosten verbunden.

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