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Die Reformierung der Macho-Politik

Die Demokratien Lateinamerikas weisen große Unterschiede auf und umfassen sowohl weltweite Vorzeigemodelle – z. B. Chile, Costa Rica und Uruguay – als auch Länder wie Guatemala, Haiti und Venezuela, in denen die Demokratie so schwach ist, dass man sie kaum als solche bezeichnen kann. Die Demokratien in dieser Region sind unzähligen Gefahren ausgesetzt, doch könnte ein entscheidendes Problem relativ leicht gelöst werden: die massive Unterrepräsentation von Frauen in den gesetzgebenden Körperschaften.

Ungeachtet einiger prominenter Frauen an der Spitze der lateinamerikanischen Politik verursacht das allgemeine Fehlen der Frauen im politischen Leben der Region ein ernsthaftes demokratisches Defizit. Der niedrige Frauenanteil in den gesetzgebenden Organen ist nicht nur ein Symbol für Mängel in der Funktionsweise der lateinamerikanischen Demokratien, er bedeutet auch, dass weibliche Gesetzgeber ihre intrinsisch anderen Herangehensweisen an die Politik nicht einbringen können.

Lediglich der argentinische Senat besteht zu über 40 % aus Frauen, während die costa-ricanische Gesetzgebende Versammlung und die argentinische Abgeordnetenkammer die einzigen gesetzgebenden Körperschaften sind, die die 30 %-Marke erreichen. In neun Parlamenten in der Region stellen Frauen 10 % oder weniger der Abgeordneten.

Zwischen 1991 und 2000 führten zwölf lateinamerikanische Länder Gesetze ein, die einen prozentualen Mindestanteil von Frauen auf den Parteilisten vorschreiben, die bei den Wahlen für die nationalen Abgeordneten verwendet werden. Doch trotz dieses Gesetzes bleibt der Anteil der weiblichen Abgeordneten in vielen dieser Länder sehr niedrig.

Um diese traurige Unterrepräsentation von Frauen in den lateinamerikanischen Parlamenten zu verändern, muss eine Reihe von Reformen eingeführt werden, die zum Teil vom bestehenden Wahlrecht eines Landes abhängig sind. Alle Länder sollten z. B. Quoten einführen, die festlegen, dass höchstens die Hälfte der Kandidaten einer Partei für die gesetzgebenden Körperschaften in einem Verwaltungsbezirk dasselbe Geschlecht haben darf.

Studien belegen, dass eine Quotenregelung die Wahl von Frauen effektiver gewährleistet, wenn ein Wahlsystem mit starren Listen angewandt wird. Bei diesem System können die Wähler nur für die Parteien als Ganzes stimmen und haben daher keinen Einfluss auf die Reihenfolge, in der die Kandidaten gewählt werden. Wenn die Listenwahl mit einer entsprechenden Durchsetzung der Quotengesetzgebung kombiniert wird, garantiert sie ein Minimum an Repräsentation für Frauen in allen Parteien und Bezirken.

In Argentinien, Costa Rica und Mexiko z. B. (wo starre Listen, verpflichtende Listenplätze für Frauen und eine strenge Befolgung dieser Regeln in Kraft sind) ist gesichert, dass eine Frau mindestens einen Sitz bekommt, wenn eine Partei in einem Bezirk drei Sitze erhält. Systeme mit freien Listen, bei denen die Wähler Einfluss auf die Reihenfolge nehmen können, in der die Kandidaten einer Partei gewählt werden, bieten keine derartige Garantie.

Bei der Listenwahl sollten die Plätze auf der Kandidatenliste im Reißverschlusssystem belegt werden: ein Mann, eine Frau, ein Mann, eine Frau (oder umgekehrt). Bei Wahlen mit freien Listen sollte eine Quote von 50 % eingeführt werden.

Es ist nicht möglich, die Wirkung einer prozentualen Erhöhung der Quotenanteile bei freien Listen, für die derzeit Quotenregelungen gelten, mit Genauigkeit vorherzusagen. Doch wenn diese Länder ihre freien Listen durch starre Listen ersetzen, sollte der Anteil der gewählten Frauen um ca. 10 % ansteigen, wenn alles andere gleich bleibt. Die größte Wirkung hätte dies bei Wahlsystemen, die zurzeit über keine effektive Quotenregelung verfügen (der prozentuale Anteil der gewählten Frauen würde sich um ca. 20 % erhöhen).

Eine derartige Gesetzgebung muss auch strenge Einhaltungsstandards einführen, die von den staatlichen Wahlbehörden und Gerichten überprüft und durchgesetzt werden. Eine Möglichkeit zur Durchsetzung der Regelungen könnte darin bestehen, dass Parteien, die sich in einem Bezirk nicht an das Gesetz halten, dort keine Kandidaten aufstellen dürfen.

Doch Listen allein werden nicht ausreichen. Ein weiterer notwendiger Bestandteil solcher Reformen ist die Einführung mittelgroßer bis großer Wahlbezirke für die Wahl der nationalen Abgeordneten. Für Frauen ist es in Bezirken mit nur einem Sitz am schwierigsten, ein Amt zu erlangen. Da fast 40 % der lateinamerikanischen Abgeordneten aus Bezirken kommen, in denen sie der einzige gewählte Abgeordnete ihrer Partei sind, stellt dies eine echte Hürde für Frauen dar.

Die Reformen bringen einen doppelten Vorteil. Erstens werden sie, was am wichtigsten ist, sofort die Anzahl der Frauen in Lateinamerikas gesetzgebenden Körperschaften erhöhen, was wiederum die Legitimität der Demokratien dieser Länder fördert.

Zweitens, indem die Präsenz von Frauen in Machtpositionen erhöht wird, tragen die Reformen zur Schaffung eines autonomen und einflussreichen Kaders führender Politikerinnen bei. Dies ermöglicht eine stärkere substanzielle Vertretung von Fragen und politischen Maßnahmen, die für Frauen wichtig sind, deren Interessen durch die überwiegend männlich besetzten Parlamente häufig unzulänglich repräsentiert werden.

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