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Die japanische Verfassung wird reformiert

„Reform ohne heilige Kühe“ war Junichiro Koizumis Wahlspruch, als er vor fünf Jahren Premierminister wurde, und keine Kuh ist hier heiliger als unsere „Friedensverfassung“. Daher sollte es nicht überraschen, dass Koizumis Bemühungen, die Verfassung zu reformieren, um Japan eine wirksamere Verteidigung des Weltfriedens zu ermöglichen, nun, da er sich dem Ende seiner zweiten und letzten Amtszeit nähert, an Fahrt gewinnen.

Mitte April hat der vom japanischen Unterhaus eingesetzte Ausschuss zur Verfassungsrevision einen Abschlussbericht über die grundlegenden Probleme der japanischen Verfassung herausgegeben und dem Vorsitzenden des Diet überreicht. Bald wird das Oberhaus seinen Abschlussbericht vorlegen. Darüber hinaus finden derzeit konkrete Diskussionen über eine Verfassungsreform sowohl in der regierenden Liberaldemokratischen Partei (von Koizumi selbst geleitet) als auch in der Demokratischen Partei in der Opposition statt.

Der private Sektor und Medien wie die einflussreiche Zeitung Yomiuri Shimbun beteiligen sich ebenfalls daran. Die Liberaldemokraten sind bestrebt, einen Entwurf ihrer Verfassungsänderungen bis zum fünfzigsten Jahrestag der Parteigründung in diesem November fertig zu stellen.

Obwohl fast alle einräumen, dass einige Änderungen an der Verfassung notwendig sind, war es bisher schwierig, sich zu einigen, was genau getan werden muss. In der Tat sind die Liberaldemokraten so gespalten wie alle anderen.

Zusätzlich zu diesen Meinungsverschiedenheiten ist strittig, wie die Verfassung geändert werden soll. Für die Genehmigung von Verfassungsänderungen sind neue Gesetze erforderlich, was einige Zeit in Anspruch nehmen wird und noch mehr Diskussionen erfordert. Und dennoch ist der Ruf nach einer grundsätzlichen Änderung – besonders von Artikel 9, in dem sich Japan nach allgemeiner Auffassung verpflichtet, niemals bewaffnete Streitkräfte zu unterhalten – so stark, dass eine reelle Chance besteht, diese Hindernisse zu überwinden. Eine grundsätzliche Änderung ist in der Tat so schnell wie möglich vonnöten, da die aktuellen Interpretationen der Verfassung die Sicherheits- und Verteidigungsrichtlinien Japans bislang immer wieder verzerrt haben.

In ganz Japan macht sich die Meinung breit, dass einige dieser Richtlinien nicht auf die Verfassungsänderung warten können. Bisher wurden Fragen der nationalen Verteidigung durch die früheren Verwaltungsentscheidungen oder durch Beschlüsse des Diet auf der Grundlage der vorherrschenden Interpretation von Artikel 9 geregelt. Doch ist und bleibt dieses Ad-hoc-Verfahren ein sicheres Rezept für lähmenden Stillstand.

Die unzähligen Beschlüsse, die aus diesem Prozess hervorgingen, hinterließen die Ausübung der nationalen Verteidigung nun ohne klare Stellung in der Verfassung und behindern Japan bei der Wahrnehmung seiner „kollektiven Selbstverteidigungsrechte“ und Vertragsverpflichtungen gegenüber seinen Verbündeten (vor allem den Vereinigten Staaten). Krampfhaftes Nachdenken über Ausdrücke wie „Einsatz von Gewalt“ oder „ausschließlich verteidigungsorientierte Politik“ sind geradezu eine offene Einladung für Chaos, sowohl im Militär als auch für die Länder in der Region. Und die so genannten „drei Prinzipien des Waffenexports“ haben absurde Beschränkungen für ins Ausland verkaufte oder gelieferte Waren eingeführt, denn selbst der Export von Flugbooten, die für die Seenotrettung eingesetzt werden, wurde verboten.

Angesichts der aktuellen regionalen Sicherheitslage (internationaler Terrorismus mit Verbindungen zu lokalen Terroristen mit Sitz in Asien, verschiedene Sicherheitsprobleme an entscheidenden Schifffahrtsstraßen, Nordkoreas Suche nach nuklearen Waffen und Raketengeschossen und Chinas rasche Erweiterung seiner Marinestreitkräfte) ist Asien heute wesentlich instabiler und komplexer als zu dem Zeitpunkt, als die japanische Verfassung geschrieben wurde.

Mit der Überarbeitung der verteidigungspolitischen Richtlinien des Landes, der „National Defense Program Guideline“ (zuvor Outline genannt), im letzten Dezember begann Koizumis Regierung, einige dieser lähmenden Mehrdeutigkeiten zu klären. Die Richtlinie hat einige der dümmeren Beschränkungen für Waffenexporte aufgehoben, indem sie die „totale Verbotspolitik“ beendete, die seit der Regierung Miki 1976 aufrechterhalten wurde.

Zum Beispiel legte sie eindeutig fest, dass die andauernde gemeinsame technische Forschung von Japan und den USA zur Entwicklung und Herstellung des seegestützten Raketenabwehrsystems SM-3 eine Ausnahme darstelle. Im Allgemeinen darf die Regierung jetzt bei Rüstungsanfragen von befreundeten Regierungen von Fall zu Fall prüfen, ob man durch einen Verkauf Gefahr läuft, internationale Konflikte anzuzetteln oder anzuheizen.

Daher werden nun wahrscheinlich einige Verbote aufgehoben, z. B. der Verkauf bzw. die Lieferung gebrauchter oder neuer Schlachtschiffe der japanischen Küstenwache oder sogar der japanischen Seeverteidigungsstreitkräfte (JMSDF) an ASEAN-Länder, wie beispielsweise Malaysia, Indonesien oder Singapur, um sie bei einer wirksameren Bekämpfung der Piraterie und des Terrorismus auf dem Meer zu unterstützen. Auch die Lieferung von JMSDF-Flugbooten zur Seenotrettung, Brandbekämpfung und für Patrouillen an die europäischen sowie die ASEAN-Länder wird nun wahrscheinlich genehmigt.

Diese begrüßenswerten und angemessenen Schritte werden es Japan zum ersten Mal in seiner Nachkriegsgeschichte ermöglichen, den Forderungen der internationalen Gemeinschaft rechtzeitig nachzukommen. Trotzdem wird Japans Position in Asien und in der Welt ohne grundlegende Verfassungsreform ungewöhnlich bleiben.

Man sollte bedenken, dass Japan nach den USA die höchsten Beiträge an die Vereinten Nationen und ihr Friedenssicherungsbudget leistet. Dennoch sind seine Möglichkeiten, Kampfeinheiten für Friedenssicherungseinsätze des Sicherheitsrates zu entsenden, durch seine Verfassung stark eingeschränkt. Japan muss den Sicherheitsrat mit Soldaten unterstützen können und sollte daher sowohl das politische Risiko als auch die Kosten für die UN-Bemühungen zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens teilen.

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