LONDON – In den letzten drei Jahren wurde massenweise Tinte (oder Speicherplatz) aufgewendet, um Konzepte zur Lösung des Problems jener Banken zu erarbeiten, die „zu groß sind, um zu scheitern“. Zahlreiche Wissenschaftler und Experten prangerten Regulierungsbehörden und Zentralbanker für ihre Unfähigkeit an, die offensichtlichen Vorteile des so genannten „Narrow Bankings“ zu erkennen, also der aus der Glass-Steagall-Ära bekannten Trennung von Geschäfts- und Investitions-/Handelsbanken oder der dramatisch erhöhten Kapitalanforderungen. Würde nur eine dieser Maßnahmen umgesetzt, so hieß es, wäre die Welt ein sicherer und glücklicherer Ort und die Steuerzahler müssten nicht mehr das Risiko der Rettung inkompetenter Financiers tragen.
Darauf antworteten die Banker mit dem Argument, dass jegliche Einmischung in ihr Geschäft einem unverschämten Angriff auf ihr unveräußerliches Menschenrecht gleichkäme, das Geld der Aktionäre und Sparer so in den Sand zu setzen, wie es ihnen passt. Außerdem argumentierte man, dass die Kosten der geforderten Eigenkapitalerhöhungen einfach an die Kreditnehmer in Form höherer Zinssätze weitergegeben werden, wodurch das Wirtschaftswachstum zum Erliegen käme.
Man könnte diesen Schlagabtausch als Dialog der Gehörlosen charakterisieren, außer dass die meisten gehörlosen Menschen es schaffen, untereinander mit Hilfe der Zeichensprache oder anderer Hilfsmittel sehr gut zu kommunizieren.
Auf dieses heftig umkämpfte Terrain marschierte nun die im letzten Jahr vom britischen Finanzminister George Osborne ins Leben gerufene Unabhängige Bankenkommission mit dem Auftrag ein, mögliche Strukturreformen zu untersuchen, die darauf abzielen, die Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsystems zu schützen. Der Vorsitzende dieser Kommission ist Sir John Vickers, Leiter des All Souls College in Oxford, das in der akademischen Welt Großbritanniens allerhöchstes Ansehen genießt. An seiner Seite sitzt Martin Wolf von der Financial Times. Eine wohlwollende Beurteilung in dem rosa Blatt darf also erwartet werden.
Der am 11. April veröffentlichte Zwischenbericht der Kommission ist sowohl deutlich als auch eindringlich. Darin wird überzeugend dargestellt, dass alle vorgeschlagenen Maßnahmen mit signifikanten Kosten verbunden sind. Die Leser müssen zwangsläufig zu dem Schluss kommen, dass die Regulierungsbehörden wohl nicht so unterbelichtet gewesen sein können.
Ein offenkundiger Punkt ist der schwierige Nachweis einer klaren Beziehung zwischen der Struktur der Finanzindustrie und ihrem Erfolg oder Misserfolg in der Krise. Manchen Universalbanken ging es gut, anderen schlecht. Manche Investitionsbanken florierten (im Falle Goldman Sachs vielleicht ein bisschen zu viel), andere brachen zusammen. Manche Privatkundenbanken gingen Bankrott wie Northern Rock, während sich andere über Wasser hielten (beispielsweise die britische Niederlassung von Santander).
Um manche der attraktiveren Optionen macht Vickers nicht viel Federlesens. Das so genannte Narrow Banking, wonach Privateinlagen in klar abgegrenzten Einheiten gehalten und nur durch sichere liquide Vermögenswerte wie Staatsanleihen abgesichert werden dürfen, kommt unter Vickers’ Lupe nicht gut weg. „Die Kosten für die Gesellschaft wären signifikant“ warnt er, da die Synergien zwischen Einlagengeschäft und Kreditvergabe verloren gingen. Und die Staaten müssten fast sicher auch manche Kreditinstitute stützen, so dass die behaupteten Vorteile hinsichtlich der Verschonung des Steuerzahlers nicht realisiert werden würden.
Auch der Beschränkung der Aktivitäten von Banken – dem so genannten Limited Purpose Banking - bei dem sämtliche Schulden wirksam verbrieft sind, kann Vickers nicht viel abgewinnen. „Es käme zu einer Verminderung der wirtschaftlichen Wertschöpfung durch die Intermediation“ und das würde Kredite an kleine und mittlere Unternehmen massiv beeinträchtigen.
Einfache Größenbeschränkungen für Banken finden ebenfalls keinen Anklang. Die Volcker-Regel? Es ist unwahrscheinlich, dass sie in Großbritannien oder implizit anderswo außerhalb der Vereinigten Staaten signifikante Auswirkungen hätte.
Das Glass-Steagall-Gesetz beschäftigt die Kommission etwas länger, es kommt aber auch schlecht weg: „Die Kosten einer vollständigen Trennung könnten höher ausfallen als es zur Lösung der Probleme nötig wäre. Dies teilweise aufgrund möglicher „Verbundeffekte, die sich aus dem Privatkundengeschäft und dem Universal-/Investitionsbankengeschäft ergeben.“ Außerdem würde „die vollständige Trennung sämtliche Diversifikationsvorteile innerhalb eines Unternehmens beseitigen und so die Möglichkeit zunichte machen, dass ein Teil der Gruppe einen anderen rettet.“
Bis zu dieser Stelle des Berichts freuten sich die Leser in den Vorstandsetagen der britischen Banken auf einen Sieg in drei Bereichen. Der zum Ritter geschlagene Professor war auf dem Weg zur Freedom of the City of London (eine undurchsichtige, aber hoch geschätzte Auszeichnung, die es dem Geehrten erlaubt, eine Schafherde über die London Bridge zu treiben).
Aber die Sache hat einen Haken. Ein Reformvorschlag findet nämlich sehr wohl Anklang bei der Kommission. Dabei handelt es sich um die von der Kommission als „retail ring-fence“ beschriebene Absicherung des Privatkundengeschäfts. Dies verlangt von der Bank, ihre Privatkundenaktivitäten in Großbritannien in einer der Gesamtbank untergeordneten Gesellschaft aufzustellen, die auch getrennte Kapitalstandards haben soll. Diese Kapitalanforderungen für das Tochterunternehmen sind durchaus erheblich, wobei das Mindest-Kernkapital 10 Prozent betragen soll. Im Vergleich dazu fordert Basel 3 einen Wert von 7 Prozent.
Derartige Anforderungen würden den Universalbanken Kosten verursachen, weil es sie in ihrer Fähigkeit beschränkt, Kapital innerhalb der Gruppe zu transferieren. Das Ausmaß dieser Kosten ist unbekannt, aber die Aktienkurse der möglicherweise betroffenen Banken (besonders Barclays und Royal Bank of Scotland) stiegen nach der Veröffentlichung des Berichts. Dies deutet darauf hin, dass die Kosten nicht so hoch wie befürchtet ausfallen werden.
Der wichtigste Vorteil dieses Konzepts ist, dass es sich mit anderen momentan in Basel entwickelten Reformen abstimmen lässt. Eine Absicherung der Privateinlagen ergibt den meisten Sinn, wenn es mit einem neuen Regime zur Abwicklung kombiniert wird. Damit könnte eine Privatkundengesellschaft abgewickelt werden, ohne die gesamte Gruppe anzustecken. Wenn parallel auch Bestrebungen für eine Beteiligung der Gläubigerseite an den Kosten des Krisenmanagements erfolgreich sind, könnte eine vernünftige und nicht allzu kostspielige Reform bald in Sichtweite sein. Mit einer derartigen Reform sollte der Markt leben können und von den Regulierungsbehörden sollte sie realistischerweise zu bewältigen sein.
Wer die Banken „in ihrer Größe beschneiden“ möchte - auch wenn es sich dabei um einen klaren Fall eines Versuchs handelt, sich ins eigene Fleisch zu schneiden - wird mit Vickers nicht glücklich werden. Aber durch die Bereitstellung einer ehrlichen, rigorosen Beurteilung wichtiger Reformvorschläge hat uns die Unabhängige Bankenkommission einen wertvollen Dienst erwiesen und verdient Anerkennung für eine elegant bewältigte Aufgabe.


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