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Rasse und republikanische Gesinnung

Rasse war immer schon ein heikles Thema, wenn sich die Bedürfnisse von Wissenschaft und Statistik mit der Politik überschneiden. Derzeit wird diese Debatte in Frankreich wieder erhitzter geführt, da die geplante Einführung einer „ethnischen Statistik“ eine heftige Diskussion ausgelöst hat, die direkt ins Herz der republikanischen Gesinnung der Franzosen trifft.

Gemäß einem Gesetz, das auf die Französische Revolution zurückgeht und 1978 erneut bestätigt wurde, dürfen französische Regierungsbeamte keine Informationen über die – wahrheitsgemäße oder angebliche – ethnische oder rassische Abstammung von Bürgern erfassen, wenn sie eine Erhebung durchführen oder auf andere Weise statistische Informationen über die Bevölkerung sammeln.

Dafür gibt es zwei Hauptgründe. Der erste ist das in der Verfassung verankerte republikanische Prinzip, das lediglich Bürger anerkennt und keine Unterscheidung zwischen ihnen aufgrund von Herkunft, Rasse oder Religion duldet. Der zweite Grund ergibt sich aus der Geschichte: aus den schmerzhaften und immer noch lebhaften Erinnerungen an das Vichy-Regime im Zweiten Weltkrieg, als die „rassische“ und religiöse Herkunft der Bürger auf Ausweise gestempelt und als entscheidendes Hilfsmittel benutzt wurde, um französische Juden für die Deportation in die Vernichtungslager zu verhaften.

Das Thema steht heute wieder im Vordergrund, da es im Zuge des neuen Kampfes gegen rassistische Diskriminierung notwendig erscheint, die soziale Ungleichheit genauer messen zu können. Die bestehenden amtlichen Statistiken liefern, so glaubt man, nicht genug relevante Informationen, um eine mögliche Diskriminierung in Arbeitswelt oder Wohnsituation zu analysieren. Schließlich ist es ohne entsprechende Statistiken schwierig, Diskriminierung nachzuweisen.

Tatsächlich wird häufig argumentiert, dass Unterschiede, die mit der ethnischen oder religiösen Herkunft in Zusammenhang stehen, legitimiert werden, indem man sie absichtlich außer Acht lässt. Ein britischer Sozialkritiker, der von dem Soziologen Dominique Schnapper zitiert wird, vergleicht das Verhalten der Franzosen, die es ablehnen, ethnische Diskriminierung zu erwähnen, mit den Engländern der Viktorianischen Zeit, die sich weigerten, über Sex zu reden.

Befürworter der Erfassung von Statistiken zu Rasse und Religion verweisen auch auf die Erfahrungen in den Vereinigten Staaten, Großbritannien und den Niederlanden, wo Volkszähler sich nach ethnischer Herkunft und Zugehörigkeitsgefühl der Bürger erkundigen dürfen. Seit 1990 erfassen die USA Daten zur ethnischen Herkunft. Obwohl das First Amendment, der erste Zusatz zur US-Verfassung, jeglichen religiösen Test als Grundlage für Bürgerrechte oder politische Ämter verbietet und damit Fragen nach dem Glauben ausschließt, ist es möglich, Informationen zur Ethnizität zu sammeln, auch im Fall mehrerer ethnischer Abstammungslinien, z. B. „weiß“, „schwarz“, „asiatisch“ und „amerikanischer Ureinwohner“.

In Großbritannien hat die Sorge um die sozialen Aufstiegschancen von Minderheiten 1991 zur Einführung von Statistiken geführt, in denen der ethnische Status angegeben wird. In den Niederlanden waren Unternehmen bis 2003 verpflichtet, die ethnische Zusammensetzung ihrer Belegschaft anzugeben, dann wurde das Gesetz aufgehoben.

Doch ist die gegenwärtige französische Gesetzgebung weniger streng, als es scheint. Sie unterscheidet zwischen anonymen Akten aus Stichproben, die für wissenschaftliche Zwecke erstellt wurden und Daten über die Abstammung von Personen enthalten dürfen, und Akten, die nicht anonym sind und direkte Folgen für die betreffenden Menschen haben – in diesem Fall ist es streng verboten, irgendwelche Informationen über die ethnische Herkunft aufzunehmen. Das Gesetz von 1978 erlaubt den amtlichen Statistikern nur dann „heikle“ Fragen zu stellen, wenn diese für die Erhebung relevant sind und die befragte Person damit einverstanden ist.

Doch erforschen die amtlichen Statistiker seit langem die nationale Herkunft von Einwanderern und dürfen die vorherige Nationalität von Personen angeben, die die französische Staatsbürgerschaft angenommen haben. Daher gibt es einen Unterschied zwischen dem Erwähnen der ursprünglichen Nationalität, was erlaubt ist, und dem Erwähnen der ethnischen und rassischen Herkunft, was nicht erlaubt ist.

Ist es notwendig, weitere Maßnahmen zu ergreifen, nur weil die Indikatoren zur nationalen Herkunft nicht ausreichen, um Diskriminierung aufgrund der ethnischen Abstammung – besonders indirekte Diskriminierung – aufzuspüren? Einige Studien zeigen, dass die beteiligten Gruppen dies anzweifeln.

Statistiken sind nicht nur ein Spiegelbild der Wirklichkeit: Sie formen sie auch. Statistische Kategorien neigen oft dazu, zu gesellschaftlichen Kategorien zu werden. Angaben zur Rasse (weiß, schwarz, arabisch, asiatisch) sind in der heutigen Welt, in der die Vermischung von Rassen üblich ist, nicht nur sehr ungenau, sondern es muss auch erst bewiesen werden, dass Unterschiede Ungleichheit bedeuten und Ungleichheit zwangsläufig Diskriminierung bedeutet – wie François Héran, der Chef des französischen Instituts für demografische Studien (Institut national d études démographiques) argumentiert. Tatsächlich könnten ethnische Zählungen die Logik der Trennung von Gemeinden bloß verstärken.

Zumal der Wunsch besteht, die ethnische Diskriminierung unter Strafe zu stellen, ist der Vorstoß der Regierung, diese Daten zu erheben, verständlich. Doch stehen dem Staat andere Mittel zur Verfügung, um Gleichheit auf der Grundlage nationaler, sozialer oder wirtschaftlicher Kriterien zu fördern. Angesichts der Risikos, neue Ressentiments auszulösen, lohnt sich das Erfassen von rassischen, religiösen und ethnischen Statistiken möglicherweise nicht. Das Verbot ethnischer und rassischer Daten ist ein Tabu, das nicht so einfach aufgehoben werden sollte – und nicht ohne das Risiko für den sozialen Frieden gewissenhaft abzuwägen.

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