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Pakistans schwarze Revolution

SCHANGHAI: Unmittelbar nach seiner Amtsübernahme im vergangenen Monat verfügte der pakistanische Ministerpräsident Yousuf Raza Gilani die Freilassung jener 60 Richter, die Präsident Pervez Musharraf seit November hatte internieren lassen. Dies ist ein Triumph für den pakistanischen Rechtsstaat, vor allem aber für die tapferen pakistanischen Anwälte, die aus Protest gegen die Verhängung des Ausnahmezustands durch Musharraf im vergangenen Herbst auf die Straße gingen.

Die Anwälte marschierten, sangen, tanzten und tauschten ihre Aktenkoffer gegen Protestschilder und, gelegentlich, Eier und Steine ein. Ein pakistanischer Blogger schrieb: „Sie tanzten in schwarzen Mänteln und sie tanzten mit schwarzer Krawatte. Ihre schwarzen Mäntel [waren] ihre Kalaschnikows und ihre schwarzen Krawatten ihre Kugeln.“ In einer Welt „farbiger“ Revolutionen war jene in Pakistan gekleidet in der nüchternen Schattierung des Gesetzes.

Im vergangenen November erklärte Musharraf de facto sowohl den Anwaltskammern als auch der Justiz den Krieg: Er entließ alle Richter, die sich weigerten, seine Erklärung des vorgeblich zum Schutz der Nation vor Terroristen ausgesprochenen Ausnahmezustands anzuerkennen. Der siebenköpfige Oberste Gerichtshof unter Vorsitz seines Präsidenten Iftikar Mohammad Chaudhry konterte dies, indem er eine Anordnung erließ, die der Regierung die Verhängung des Ausnahmezustandes untersagte.

Musharraf löste den Obersten Gerichtshof und die vier regionalen Hochgerichte auf, stellte Chaudhry und seine gesamte Familie unter Hausarrest, ließ den Obersten Gerichtshof durch eine bewaffnete Wache versiegeln und begann, alle Richter zu verhaften und zu internieren, die sich weigerten, einen Eid auf die den Ausnahmezustand bestätigende Vorläufige Verfassungsverfügung zu schwören. Das Ergebnis war die Inhaftierung der meisten hochrangigen Richter und Präsidenten der Anwaltskammern im ganzen Land sowie aller Anwälte und Menschenrechtsaktivisten, die die Unabhängigkeit der Justiz zu verteidigen suchten.

Bei den hierauf folgenden Protesten wurden Anwälte regelmäßig zusammengeschlagen, mit Reizgas beschossen, missbehandelt und erniedrigt. Sie standen ihren Richtern bei und machten solchen Richtern, die bereit waren, Musharrafs Treueid zu schwören, eine Tätigkeit praktisch unmöglich. Die Bewegung der Anwälte hat, so scheint es, einen historischen Keil zwischen die Justiz und die Exekutive getrieben.

Freilich verbergen sich in Pakistan, den USA und anderen Ländern, wo sich Anwälte an führender Stelle im Kampf für die Menschenrechte und den Rechtsstaat engagiert haben, hinter hoch fliegenden Idealen andere, gleichermaßen bedeutsame Interessen. Nicht weniger als ihre Prinzipien schützten die pakistanischen Anwälte ihre Existenzgrundlage. Ohne Richter, die ihre Fälle anhören, können Anwälte nicht praktizieren. Und ihre Mandanten bringen diese Fälle nicht vor Gericht, wenn sie nicht daran glauben, dass die Richter unabhängig genug sind, um nach materiellem Recht und nicht auf der Basis von Bestechungsgeldern oder politischen Überlegungen darüber zu befinden.

Diese Interessen helfen auch, zu erklären, warum Anfang der 1990er Jahre Kenias Anwälte an der Spitze der Proteste gegen die Korruption des Regimes von Präsident Daniel Arap Moi standen, aber beim Ausbruch der Stammeskonflikte im vergangenen Jahr deutlich weniger in den Vordergrund traten. Korruption zerstört die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch das Gesetz zu bestreiten, das dann zu einem Revier der Reichen wird. Bei Krisen, die durch ethnische Konflikte geschürt werden, sind die Interessen der Anwälte weniger eindeutig.

Der Verweis auf das Zusammenspiel zwischen Idealen und Eigeninteresse setzt in keiner Weise den Mut der pakistanischen Anwälte und die Bedeutung ihrer Proteste herab. Die Gründer Amerikas etwa waren sich der Tatsache, dass beide Hand in Hand gehen müssen, vollkommen bewusst. Ihr Entwurf einer Verfassungsdemokratie gewährleistete – so die Formulierung von James Madison – dass der Ehrgeiz den Ehrgeiz pariere und dass „die Interessen des Menschen“ an die „verfassungsmäßigen Rechte des Ortes“ gebunden wären.

Die beste Grundlage der Rechtsstaatlichkeit besteht darin, überall dort Inseln der Gesetzlichkeit zu schaffen, wo sie am dringendsten benötigt werden, um die legitimen Ziele des Staates zu fördern – der Korruption Einhalt zu gebieten, die Umwelt zu schützen, das Finanzsystem aufzuräumen oder Verträge mit ausländischen Investoren durchzusetzen. Innerhalb dieser begrenzten Bereiche haben unabhängige Richter und die Anwälte, die diesen ihre Fälle vortragen, ihre Heimat.

Wenn diese Inseln sich zu einem Archipel zusammenfügen, bildet sich eine juristische Klasse heraus, die von den Mandanten, die diese benötigt, gestützt wird. Und an dem Tag, an dem ein Richter endlich eine politische Grenze überschreitet und usurpierter Macht mit verfassungsmäßiger Wahrheit begegnet, bedroht die Weigerung der Regierung, sich dem zu fügen, die Interessen und Ideale eines redegewandten und motivierten Segments der Gesellschaft.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob Pakistans neue Regierung über den Mut und die Integrität verfügt, die entlassenen Richter nicht nur freizulassen, sondern wieder in ihr Amt einzusetzen und sich möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt ihrem prüfenden Blick auszusetzen. In diesem Fall werden Pakistans Anwälte in die Gerichtssäle zurückkehren können, und die Bürger Pakistans werden eine weitere Chance haben, die Demokratie zum Funktionieren zu bringen. Falls sie Erfolg haben, sollten sie vielleicht das stolze islamische Grün ihrer Fahne um einen schwarzen Rahmen ergänzen – ein Schwarz nicht der Trauer, sondern der Gerechtigkeit.

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