Of Might and Right
Die dunkle Seite der Selbstbestimmung
Joseph S. Nye
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CAMBRIDGE – Nationale Selbstbestimmung scheint ein klares moralisches Prinzip zu sein, doch ist es mit Problemen beladen. Nachdem Russland im August 2008 Truppen nach Georgien entsandt hatte, erkannte es die Unabhängigkeit zweier abtrünniger georgischer Provinzen an: Südossetien und Abchasien. Als wenige andere Staaten seinem Beispiel folgten, wies Russland darauf hin, dass die NATO-Länder dem Kosovo mit Gewalt geholfen hatten, sich von Serbien abzuspalten.
Selbstbestimmung wird im Allgemeinen als das Recht eines Volkes definiert, seinen eigenen Staat zu gründen. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Prinzip, doch wer ist das Selbst, das bestimmen soll?
Man denke z. B. an Somalia in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts. Die Afrikaner benutzten das Prinzip des Selbstbestimmungsrechts, um die Kolonialherrschaft zu beenden. Anders als in vielen anderen afrikanischen Staaten hatten die Somalier ungefähr dieselbe sprachliche und ethnische Abstammung. Im Gegensatz dazu wurde das benachbarte Kenia unter der Kolonialherrschaft aus Dutzenden verschiedenen Völkern und Stämmen unterschiedlicher sprachlicher Herkunft mit verschiedenartigen Bräuchen gebildet. Ein Teil des nördlichen Kenias wurde von Somaliern bewohnt.
Somalia meinte, aufgrund des Prinzips der nationalen Selbstbestimmung hätten die Somalier im Nordosten Kenias (und im Süden Äthiopiens) das Recht sich abzuspalten, da sie eine somalische Nation waren. Kenia und Äthiopien lehnten ab und sagten, sie seien noch im Begriff der Nationenbildung. Das Ergebnis war eine Reihe von Kriegen in Nordostafrika über die somalische nationalistische Frage. Das ironische Nachspiel war die spätere Zersplitterung Somalias in einem Bürgerkrieg zwischen seinen Clans und führenden Kriegsherren.
Auch Abstimmungen lösen nicht immer die Probleme des Selbstbestimmungsrechts. Erstens ist da die Frage, wo man abstimmt. Nehmen wir z. B. Irland, wo die Katholiken lange Jahre einwendeten, dass bei einer Abstimmung in Nordirland die Mehrheit der zwei Drittel Protestanten bestimmen würde. Die Protestanten erwiderten, dass bei einer Abstimmung im geografischen Gebiet der gesamten Insel die Mehrheit der zwei Drittel Katholiken bestimmen würde.
Nach jahrzehntelangem Streit half schließlich Vermittlung von außen. Doch ist damit noch nicht die Frage beantwortet, wann man abstimmt. In den 60er Jahren wollten die Somalier sofort abstimmen; Kenia wollte 40 oder 50 Jahre warten, während es seine Nationenbildung bzw. die Umformung der Stammeszugehörigkeiten zu einer kenianischen Identität fortführte.
Schadet eine Abspaltung denjenigen, die zurückgelassen werden? Was ist mit den Ressourcen, die die Sezessionisten mitnehmen, oder mit dem Bruch, den sie in dem Land hervorrufen, das sie verlassen?
Die Siegermächte des Ersten Weltkriegs beriefen sich beispielsweise auf das Prinzip des Selbstbestimmungsrechts, doch wurde nach der Zerschlagung des Kaisertums Österreich-Ungarn 1918 das Sudetenland an die Tschechoslowakei angegliedert, obwohl seine Bewohner Deutsch sprachen. Nach dem Münchner Abkommen 1938 spalteten sich die Sudetendeutschen von der Tschechoslowakei ab und schlossen sich Deutschland an, was bedeutete, dass die bergige Grenze unter deutsche Kontrolle fiel – ein schrecklicher Verlust für die tschechische Verteidigung.
Als der Osten Nigerias in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts beschloss, er wolle sich abspalten und den Staat Biafra gründen, leisteten die anderen Nigerianer ähnlichen Widerstand, teilweise weil ein Großteil des nigerianischen Öls in Biafra lag. Sie argumentierten, das Öl gehöre allen nigerianischen Bürgern, nicht nur der östlichen Provinz.
Nach 1989 wurde die Frage der Selbstbestimmung in der ehemaligen Sowjetunion und Osteuropa wieder akut. Im Kaukasus forderten die Aserbaidschaner, Armenier, Georgier, Abchasen und Tschetschenen auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts jeweils einen eigenen Staat. In Jugoslawien gelang es den Slowenen, Serben und Kroaten in den frühen 90er Jahren unabhängige Republiken für sich abzustecken, aber die Muslime in Bosnien-Herzegowina waren weniger erfolgreich.
Der Krieg in Bosnien hatte verheerende Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, und ab 1996 wurden in Den Haag Kriegsverbrechertribunale einberufen, um die für die Massaker Verantwortlichen zu verurteilen. Was den Krieg in Bosnien für die internationale Gemeinschaft unter anderem so schwierig machte, war das Problem, zu beurteilen, welcher Anteil der Kämpfe auf die Spannungen zwischen bosnischen Kroaten, Serben und Muslimen zurückzuführen war und welcher Anteil der Gewalt durch Serbiens Intervention verursacht worden war.
Wenn sie nicht durch eine schlichte Aggression von serbischer Seite ausgelöst worden war, dann wäre als einziger Grund für eine Intervention die Verhinderung eines Massakers geblieben. Genau wie in Ruanda 1994 war sich die internationale Gemeinschaft in ihrer Verurteilung der Gewalt auf dem Balkan einig, doch war sie unfähig, sich auf wirksame gemeinsame Maßnahmen zu einigen, bis der Konflikt schon weit fortgeschritten war und 1995 eine NATO-Friedenstruppe in die unruhigen Gebiete entsandt wurde.
Das Selbstbestimmungsrecht hat sich als ein ambivalentes moralisches Prinzip erwiesen. Woodrow Wilson dachte, es würde die Probleme in Mitteleuropa 1919 lösen, doch schuf es ebenso viele, wie es löste. Adolf Hitler höhlte mit dem Prinzip in den 30er Jahren instabile Staaten aus. Heute, wo unter 10 % der Staaten auf der Welt homogen sind, könnte die Behandlung des Selbstbestimmungsrechts als ein vorrangiges moralisches Prinzip in vielen Regionen desaströse Folgen haben.
Die größte Hoffnung für die Zukunft ist, zu fragen, was bestimmt wird und wer es bestimmt. In Fällen, in denen verschiedene Gruppen Schwierigkeiten mit dem Zusammenleben haben, kann es möglich sein, einen gewissen Grad an Autonomie bei Beschlüssen über interne Angelegenheiten zuzulassen. Die interne Selbstbestimmung könnte unterschiedliche Grade kultureller, wirtschaftlicher und politischer Autonomie gestatten, die denen in Ländern wie der Schweiz oder Belgien ähneln.
Wo eine derartige Lockerung der Bindungen noch nicht ausreicht, könnte es in einigen Fällen möglich sein, zu einer gütlichen Trennung zu gelangen, wie bei der friedlichen Teilung der Tschechoslowakei in zwei souveräne Länder 1993. Doch könnten absolute Ansprüche auf Selbstbestimmung leicht zum Anlass für endlose Gewalt werden, wenn nicht vorsichtig damit umgegangen wird.
Die Forderungen nach Selbstbestimmung in der heutigen Welt müssen von Fall zu Fall entschieden werden, wobei in einem multilateralen Rahmen die jeweiligen Motive, Mittel und Konsequenzen beurteilt werden sollten.
Joseph S. Nye Jr. ist Professor an der Harvard University und Autor von The Powers to Lead.
Copyright: Project Syndicate, 2009.
www.project-syndicate.org
Aus dem Englischen von Anke Püttmann
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