Über zwei Jahrhunderte ist es mittlerweile her, seitdem die amerikanische und etwas später die französische Revolution die naturrechtliche Idee unveräußerlicher Menschenrechte hervorgebracht hatten. Bis diese Idee sich zumindest theoretisch global durchgesetzt, bedurfte es aber noch fast zweier weiterer Jahrhunderte, angefüllt mit Kriegen, politischen und sozialen Katastrophen und der Entkolonialisierung der Welt.
In ihren Anfängen war diese Idee der Menschenrechte auf die Innenpolitik beschränkt. Im Verkehr der Staaten untereinander zählte auch weiterhin nicht das Recht, sondern allein die Macht.
Der klassische staatliche Souveränitätsbegriff war ausschließlich auf die Macht gestützt, d.h. auf die Kontrolle von Bevölkerung und Territorium. Wie zivil oder brutal, wie demokratisch oder autoritär diese Kontrolle jeweils durchgesetzt wurde, fiel unter den Schutz des Begriffs der staatlichen Souveränität.
Die erste große Veränderung in dem Verständnis von staatlicher Souveränität erfolgte mit dem Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des Deutschen Reiches nach dem Ende des II. Weltkriegs. Zum ersten Mal wurde einer Staatsführung für ihre Verbrechen international der Prozess gemacht und ihre Repräsentanten und Schergen zur Rechenschaft gezogen.
Zugleich signalisierte der Nürnberger Prozess und, parallel dazu, auch die Gründung der Vereinten Nationen nebst ihrer Definition der Menschenrechte, die wachsende Bedeutung des Rechts in den internationalen Beziehungen. Souveränität begründete sich nicht mehr nur allein aus Macht, sondern mehr und mehr auch aus dem Recht. Der Kalte Krieg fror dann allerdings, über fünf Jahrzehnte hinweg, diesen Prozess ein.
Mit dem Völkermord in Ruanda und der humanitären Katastrophe auf dem Balkan in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts entstand das Konzept der humanitären Intervention und in deren Gefolge setzte sich im Völkerrecht das „Recht auf Schutz“ vor staatlicher Willkür und Verbrechen an der eigenen Bevölkerung durch, auch wenn deren Umsetzung nach wie vor mehr als ungewiss ist. Diese Entwicklung in Politik und Völkerrecht führte schließlich zur Gründung des internationalen Strafgerichtshofs.
Die Grundidee der Moderne, auch die Macht der Staaten und ihrer Herrscher einer übergeordneten Herrschaft des Rechts zu unterwerfen und so die Rechte des einzelnen Menschen über die Souveränität der Macht zu stellen, hatte damit, angetrieben von schrecklichen Erfahrungen, einen weiteren großen Schritt nach vorne gemacht.
Diese Entwicklung trat nun alles andere als zufällig ein. Im 20. Jahrhundert wurde man sich in Europa und den USA angesichts der totalitären Herausforderung von Faschismus und Kommunismus bewusst, dass gerade unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten die Herrschaft des Rechts, Gewaltenteilung und Demokratie im Innern auch die auswärtige Politik eines Staates ganz entscheidend bestimmte. Die Friedensfähigkeit von Demokratien erwies sich um Faktoren größer als die von autoritären Regimes oder gar Diktaturen.
Heute droht sich dieser Prozess unter unseren Augen umzukehren. Der Aufstieg von China und das Wiedererstarken Russlands scheinen zu demonstrieren, dass es keinen notwendigen Zusammenhang zwischen politisch-kultureller und wirtschaftlicher Modernisierung gibt.
Gerade der atemberaubende wirtschaftliche Erfolg der Volksrepublik China scheint zu beweisen, dass es sehr erfolgreiche autoritäre Modernisierungsalternativen zur westlichen Verbindung von Freiheit, Demokratie, Herrschaft des Rechts und Marktwirtschaft gibt. Dass man also durchaus einer selektiven Modernisierung folgen kann, einer Modernisierung a la carte, in der man sich jeweils aussucht, welche Elemente der Moderne – Technologie, Wirtschaft, Infrastruktur, politische Institutionen, Werte und Normen – man umsetzen will und welche nicht. Und dass dies funktioniert.
Welch ein Irrtum! Dies haben bereits die autoritären Modernisierungsalternativen zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutschland und Russland gezeigt. Aber man scheint diese Erfahrung heute bereits vergessen zu haben.
Die Moderne gibt es auf mittlere Sicht ganz oder gar nicht, da sie durch den technologischen und sozialen Wandel in der Tiefe einer Gesellschaft Kräfte und Spannungen frei setzt, die auf Dauer ohne entsprechende normative und institutionelle Antworten nicht aufgefangen werden können.
Bereits heute sind in China und Russland die Krankheitssymptome einer selektiven Modernisierung an der allgegenwärtigen Korruption zu erkennen. China z.B. bekommt zunehmende Probleme mit seinen Exporten wegen mangelnder Produktsicherheit, die in hohem Maße korruptionsbedingt ist. Ohne eine Entscheidung für eine freie Presse und eine unabhängige Justiz wird dieses Problemen aber zu- und nicht abnehmen.
Und auch Russlands „gelenkte“ (sprich: autoritäre) Modernisierung muss sich ebenfalls in naher Zukunft für die Herrschaft des Rechts und für eine funktionierende Gewaltenteilung entscheiden, oder das Land wird allein vom Öl- und Gaspreis und einem brutalen Kampf um Macht, Einfluss und Geld abhängig bleiben. Damit aber kann der Niedergang russischer Macht nicht aufgehalten werden. Und das Land wird ein weiteres Mal, nach dem Versuch mit der Sowjetunion, an einer selektiven Modernisierung scheitern.
In der globalisierten Welt des 21. Jahrhunderts, in der es eine globale Zweibahnstraße für alle Krisen und Konflikte existiert, wird eine solche partielle Modernisierung, die auf der Verdrängung jener Konflikte und Spannungen beruht, die sie selbst ausgelöst hat, mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weitaus gefährlichere Folgen haben, als dies für das 20. Jahrhundert gegolten hat.
Neben der klassischen machtpolitischen und ökonomischen Bedrohung des Friedens tritt daher in der Gegenwart mehr und mehr die Gefährdung des (regionalen und globalen) Friedens durch politische und soziale Desintegration, durch den Verfall von normativen, politischen und institutionellen Ordnungssystemen, und durch neue totalitäre Ideologien.
Genau deshalb erweist sich der Widerspruch zwischen so genannten außenpolitischen „Realisten“ und „Idealisten,“ zwischen „harter“ und „sanfter“ Macht als ein Gegensatz von Gestern. Die alte Interessenorientierung in der Politik der Staaten gilt zwar fort. Aber sie wird allein immer weniger Frieden und Stabilität in Zukunft garantieren können.
Menschenrechte und Sicherheit werden daher im 21. Jahrhundert unlösbar miteinander verbunden sein. Das ist ein Ergebnis der Globalisierung, d.h. des Realzusammenschlusses von 6,5 Mrd. Menschen in einer globalen Wirtschaft und einem globalen Staatensystem.


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