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Milosevic und Hussein: Rechtssprechung als Farce

Kriegsverbrecherprozesse waren einst eine ernste Angelegenheit. Man erinnere sich an die Fotos von Hermann Göring und Rudolf Heß in Nürnberg, niedergeschlagen auf der Anklagebank sitzend. Einige Nazigrößen wurden nach relativ kurzem, aber fairem Prozess sogar gehängt.

Heutzutage sind die Gerichtsverfahren gegen die verworfensten politischen Führer unserer Welt zur Farce verkommen. Der Prozess gegen Saddam Hussein und seine Spießgesellen aus der Ba’ath-Partei ist durch eine anhaltende Serie von Peinlichkeiten gekennzeichnet. Die Angeklagten versuchen es mit einer Posse nach der anderen, und Hussein zeigt jede mögliche Form der Missachtung des Gerichts, außer dem Richter den nackten Hintern zu zeigen. Es ist schwer, sich ein Ergebnis vorzustellen, dass in den Augen der Iraker oder der Welt legitim erscheinen wird.

Alldieweil hat sich der Prozess gegen Slobodan Milosevic zur Beerdigung gewandelt – nach vier langweiligen Jahren der Zeugenaussagen und einer Vergeudung von mehr als 200 Millionen Dollar. In Kambodscha feilschen die Vereinten Nationen und die Regierung seit fast einem Jahrzehnt darum, wie den überlebenden Elementen der Roten Khmer der Prozess zu machen ist.

Die Massenmörder, die im 20. Jahrhundert an die Macht kamen, waren – wenn sie nicht verstarben, während sie noch an der Macht waren – dazu verdammt, bei Volksaufständen getötet oder für ihre Verbrechen vor Gericht gestellt zu werden. Wer kann stolz darauf sein, dass der letzte kommunistische Machthaber Rumäniens, Nicolae Ceauşescu, und seine Frau ohne auch nur den Anschein eines fairen Prozesses erschossen wurden? Das formale Brimborium echter Gerichte erscheint allemal besser als die Selbstjustiz, selbst wenn am Ende in beiden Fällen der Tod steht.

Es gibt heute zwei glaubwürdige Methoden, gegen einen abgesetzten Tyrannen vorzugehen. Eine Nation kann ihre ehemaligen Führer selbst vor Gericht stellen, so wie es die Argentinier in den 1980er Jahren mit den für das Verschwinden von mehr als 5.000 ihrer Bürger verantwortlichen Generälen taten. Auf internationaler Ebene steht für künftige Prozesse weiterhin das Nürnberger Model zur Verfügung – freilich unter den zweifelhaften Umständen, dass Siegermächte manchmal Strafen für Verbrechen – wie etwa „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ – verhängen, für die es zum Zeitpunkt, als sie begangen wurden, keine ordnungsgemäße Definition gab.

Es gab eine Zeit, in der die Vorteile sowohl nationaler wie internationaler Prozesse erkennbar waren. Vor Ort stattfindende Prozesse ermöglichten es den örtlichen Gemeinwesen, durch enge Beteiligung am Verfahren Trauerarbeit zu leisten. Als Richter und Geschworene konnten die Landsleute der Angeklagten außerdem größere Sensibilität in die Beurteilung der Schuld einbringen, denn sie waren sich der schwierigen Umstände bewusst, unter welchen der abgesetzte Diktator seine Entscheidungen fällte.

Argentiniens Verfahren gegen die Generäle war ein erfolgreiches Ritual beim mühsamen Übergang von der Militärjunta zur Demokratie, aber die Erfahrung endete in Tränen und Selbstzweifel. Selbst nach ihrer Verurteilung waren die Generäle noch ausreichend mächtig, um die Beendigung der Prozesse und anschließend die Begnadigung durch den ihnen nachfolgenden Präsidenten zu erzwingen. Noch heute ist die argentinische Politik von durch die rechtlichen Folgen jener 20 Jahre zurückliegenden Prozesse bedingten Verwicklungen gekennzeichnet.

Auf internationaler Ebene wurde die Entscheidung des UNO-Sicherheitsrats zur Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) ebenfalls mit großer Zuversicht begrüßt. Das ICTY fällte, unter Leitung von Antonio Cassese, eine Reihe grundlegender Entscheidungen. Dann jedoch hatten die Richter das Pech, ihren kühnsten Traum realisieren zu können – die Verhandlung, vor ihrem Gericht, gegen den Erzschurken Slobodan Milosevic.

Es ist nicht klar, wie die Serben bei einem Prozess im eigenen Lande mit Milosevic umgegangen wären. Viel wäre von der politischen Partei abhängig gewesen, die das Gericht kontrolliert hätte. Auf internationaler Ebene fürchtete man kein Zuviel an Politik, sondern an Recht. Milosevics Prozess sollte mehr als fair, sollte ein Symbol für die Gerechtigkeit der UNO sein. Also wurde es Milosevic gestattet, sich selbst zu verteidigen – unter dem Gesichtspunkt der Länge und Effizienz des Verfahrens ein Riesenfehler. Die Zahl der Zeugen, die die Anklage aufrief, um immer wieder dieselbe grauenhafte Geschichte von serbischer Aggression und Brutalität zu bezeugen, kannte keine Grenzen.

Es wird noch Monate dauern, um festzustellen, was schief ging und warum sich der Prozess über vier skandalöse Jahre hinzog. Mein Instinkt sagt mir, dass die wohlmeinenden Gerichtsbeamten sich allzu sehr von der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission beeinflussen ließen – einem Modell, das in den juristischen Fakultäten als wünschenswerte Alternative zur Vergeltungsjustiz proklamiert wird. In den südafrikanischen Verfahren war die wichtigste Frage nicht die nach der Zukunft des Angeklagten, sondern die nach der Vergangenheit der Opfer. Jedes Opfer wurde ermutigt, seine Geschichte zu erzählen, und der Angeklagte hörte zu.

Im Falle der im Verlaufe des 20. Jahrhunderts erlittenen Massaker kann eine derartige Aufarbeitung Jahrzehnte erfordern. Die Opfer zum Reden zu ermutigen und dann dem Angeklagten dass Recht einzuräumen, durch Anpreisen der eigenen politischen Verdienste das Verfahren zu verschleppen, läuft auf ein Rezept für nicht enden wollende Verzögerungen hinaus.

Eine Lektion, die wir aus den Prozessen gegen Milosevic und Hussein gelernt haben, ist, dass man Männer oder Frauen nicht vor Gericht stellen sollte, um ihrer charismatisch bedingten Attraktivität ein Ende zu machen. Sie werden das Verfahren an sich reißen – insbesondere, wenn man es ihnen gestattet, sich selbst zu verteidigen – und den Gerichtssaal zur Rechtfertigung der eigenen Karriere nutzen. Tyrannen sollte man erst vor Gericht stellen, wenn sie eindeutig besiegt sind.

Ironischerweise war es ein Vorteil der Nürnberger Gerichte, dass sie mit den Vertretern der Siegermächte besetzt waren. Diese waren eine ständige Erinnerung an Göring, Heß und ihre Handlanger, dass die Alliierten das Sagen hatten und die Nazis unabänderlich besiegt waren. Eindeutiges Ziel des Verfahrens war stets die Bestrafung der Schuldigen, nicht die Beeinflussung zukünftiger Geschichtsschreibung.

Die Tragödie der Prozesse gegen Milosevic und Hussein besteht darin, dass dem „i“ der Geschichte in ihrem Fall noch das Tüpfelchen fehlte – und die Geschichte selbst vor Gericht stand. Die hieraus herrührenden Unschlüssigkeiten seitens der Verantwortlichen führten – international wie national – zu Verfahrensweisen, die Fantastereien von Rehabilitation und Rückkehr erleichterten. Im Fall Husseins könnte diese Fantasterei sogar noch Wirklichkeit werden.

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