Im Jahr 1998 war ich zu Gesprächen in den ehemaligen Sowjetrepubliken Zentralasiens. Gegenstand der Unterredungen war die - tatsächliche oder vermeintliche - demokratische Entwicklung in diesen damals unabhängig gewordenen Staaten. Meine Gastgeber waren ehemalige kommunistische Führer, die nun als mehr oder weniger demokratisch gewählte Präsidenten fungierten. Man sprach entspannt über Institutionen, demokratische Prozeduren und die Achtung des Gesetzes. Die Frage der Menschenrechte war allerdings eine ganz andere Geschichte.
In jedem Land legte ich eine Liste politischer Gefangener vor und erkundigte mich nach deren Schicksal. In einem Land entschied der Präsident unverzüglich, einen, wegen Verschwörung angeklagten Mann freizulassen. Aber selbst dieser scheinbare Erfolg entpuppte sich als moralisch doppelbödig. Der Präsident hatte nämlich keine politische Entscheidung gefällt, sondern uns einen persönlichen Gefallen erwiesen. Ich bekam also ein Geschenk, das wiederum nur eine weitere Demonstration der willkürlichen Macht des Präsidenten war und keineswegs ein Beweis für den Respekt moralischer Prinzipien.
In einem anderen Land sprach ich mit dem Anführer der fundamentalistischen islamischen Opposition, die einen langen Bürgerkrieg gegen die Regierung geführt hatte. Dieser Mann gab sich nun als Vorsitzender eines ,,Nationalen Versöhnungskomitees" aus. Um ihn herum standen bis zu den Zähnen bewaffnete Wachen. Er bekräftigte jedoch energisch die Absicht zur Demokratisierung. Er sah das als die sicherste Methode, um an die Macht zu gelangen, denn die große Mehrheit der Bevölkerung dachte genauso wie er. Die Demokratie, so seine ominöse Andeutung, würde es ihm erlauben, Andersdenkende zu ,,eliminieren" - mit der genauen Bedeutung des Wortes hielt er sich nicht lange auf.
In derartigen Demokratien ohne Demokraten sind ,,Menschenrechte" ein schwierigeres Thema als formale Verfahren, denn Menschenrechte werden nicht als ,,Rechte" im juristischen Sinn verstanden, sondern eher als eine Art Gewissensbisse oder auch als Geschenke, die man im Austausch für etwas Gleichwertiges verteilt. Dieser Unterschied ist von Bedeutung, weist er doch auf die begrenzte Wirksamkeit formalisierter Rechtsnormen als Mittel zur Förderung der Menschenrechte hin.
Diese Kluft zwischen Menschenrechten und dem Verhalten von Staatsführern führte zum größten Wandel in der Handhabung internationaler Angelegenheiten unserer Zeit - der Einführung ,,humanitärer Interventionen". Ursprünglich entstand diese Idee außerhalb etablierter internationaler Institutionen und des UN-Systems. Sie stammt von der französischen Organisation Ärzte ohne Grenzen, für die Menschenrechte über der nationalen Souveränität eines Landes stehen. Ärzte ohne Grenzen entwickelten das Konzept eines ,,Rechts auf Intervention" bei humanitären Katastrophen unter Umgehung der Hindernisse im traditionellen Völkerrecht.
Die internationale Gemeinschaft bemächtigte sich rasch dieses Konzeptes (und wandelte es ab), so dass es bald zu unzähligen humanitären Militär interventionen kam - in Somalia, Haiti, Bosnien, im Kosovo, in Osttimor und Sierra Leone. In der Regel waren diese Operationen mit einem Mandat des UNO-Sicherheitsrates ausgestattet. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildete die NATO-Intervention im Kosovo, die dieses UNO-Mandat nicht explizit erhalten hatte. Die Intervention im Kosovo war aber auch noch in anderer Hinsicht bemerkenswert: Ihre Legitimation hatte rein moralischen Charakter. Man reagierte damit auf die ethnischen Säuberungen des Milosevic-Regimes, die ein anderes humanitäres Desaster ungeheuren Ausmaßes zu einer echten Bedrohung werden ließen.
Die NATO-Intervention im Kosovo ist ein Präzedenzfall, den der amerikanische Außenminister Colin Powell zur Rechtfertigung des Irakkrieges heranzuziehen pflegte. Dennoch ist festzuhalten: Wie zwingend der Grund für eine humanitäre Militäraktion auch sein möge, derartige Operationen müssen auf Basis der UNO-Charta erfolgen.
Die Förderung des Respekts für Menschenrechte war immerhin ein Grundpfeiler bei der Schaffung der UNO. Ihre Aufgaben in dieser Hinsicht wurden 1948 in der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte niedergeschrieben und 1975 in den Abkommen von Helsinki bekräftigt. In diesen Dokumenten werden Menschenrechte rechtlich höher eingestuft, als die Souveränität einzelner Staaten.
Dennoch herrscht ein krasser Widerspruch zwischen der Universalität und Vormachtstellung der Menschenrechte einerseits und den Prinzipien der Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates, die ebenso in UNO-Dokumenten festgehalten sind. Eine Möglichkeit diese Kluft zu überwinden wäre die Einführung eines Menschenrechtskapitels in der UNO-Charta und die Neuformulierung von Kapitel IV, das sich der Anwendung von Gewalt in internationalen Beziehungen widmet.
Außerdem muss das Prinzip der Souveränität selbst neu definiert werden. Die Welt braucht ein System rechtlicher Bestimmungen - bilaterale und multilaterale Abkommen sowie angemessene Kontroll- und Überwachungsinstitutionen, um den Einsatz von Gewalt aus humanitären Gründen zu regulieren.
Rechtliche Einschränkungen für humanitäre Interventionen sind notwendig, da Diktatoren damit zu oft ihre kriminellen Übergriffe rechtfertigen. Adolf Hitler erfand diese Strategie bei seinem Überfall auf die Tschechoslowakei - der vorgeblich stattfand, um die Sudetendeutschen zu verteidigen - und bei der Invasion in mein Heimatland Polen. Mit seiner Behauptung, man müsste unschuldige Serben in Kroatien und Bosnien verteidigen, zeigte Milosevic in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts erneut, dass eine Rechtfertigung militärischer Interventionen ausschließlich auf der Basis moralischer Prinzipien zu viel Spielraum für deren Verdrehung und Missbrauch bietet.
Aus diesem Grund sollten sich die Diskussionen über Reform des Sicherheitsrates weniger auf dessen Zusammensetzung als auf seine Mission konzentrieren. Neben seiner momentanen Rolle in der Sicherung traditionellerer Konzepte der internationalen Sicherheit sollte der Sicherheitsrat explizit für ,,humanitäre Sicherheit" verantwortlich sein und auch mit der Kompetenz zum Schutz dieser Sicherheit ausgestattet werden.
Das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates war nie absolut und die Globalisierung stellt uns hier vor neue Herausforderungen. Der Begriff ,,internationale Beziehungen" basiert auf dem Konzept der Westfälischen Ordnung souveräner Nationalstaaten, das seinerseits die durch persönliche Lehnstreue zu einem König definierte mittelalterliche Gemeinschaftsordnung ablöste. Heute nimmt jedoch die Bedeutung der Westfälischen Ordnung und der Staatsgrenzen als solches ab. In diesem breiteren und unsicheren Kontext ist die Regelung humanitärer Militärinterventionen von höchster Wichtigkeit.


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