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Ist der Markt in Giscard's neuem Europa zum Untergang verdammt?

Das Endspiel ist eingeleitet, um der EG die letzte Form zu geben. Es fing damit, dass das Präsidium des Konvents über die Zukunft Europas einen Entwurf der ersten sechzehn Artikel zum ,,Vertrag über eine künftige Verfassung Europas" veröffentlicht hat. Der Text wiederholt weitgehend das Grundskelett einer Verfassung, das der Vorsitzende des Konvents, Valery Giscard im November letzten Jahres vorgelegt hatte, und die Ergebnisse, die in den Arbeitsgruppen des Konvents erzielt wurden. Das entscheidende Wort ist hier ,, weitgehend ".

Eine solche Folgsamkeit traf für den Bereich Wirtschaft nämlich nicht zu. So weit Märkte und Wirtschaft betroffen sind, dehnt der Entwurfstext zur ,,wirtschaften Regierungskompetenz" die Beschlüsse der Arbeitsgruppe dahingehend aus, dass so etwas wie eine zentralistische Vorgehensweise vorgeschlagen wird. Er neigt stark dazu, soziale, umweltpolitische und Verbraucherziele zu begünstigen aber die wirtschaftliche Freiheit und die Marktwirtschaft zu vernachlässigen,

Fangen wir mit den Fehlern und Auslassungen an! Zu den ,,Werten" der Gemeinschaft (Artikel 2) zählen Frieden, Gerechtigkeit, Gleichheit insbesondere vor dem Gesetz und Solidarität. Das sind alles feine und edle Gesinnungen. Doch die Freiheit zu eigenen Initiativen und Unternehmungen wird nicht erwähnt.

Auf ähnliche Weise frönen die "Grundzielsetzungen" der Vereinigung (Artikel 3) in Versprechungen, "nachhaltiges" Wachstum, gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Fürsorge zu fördern, desgleichen Gleichheit, die Umwelt und den Verbraucherschutz. Der Bedarf einer freien und gut funktionierenden Marktwirtschaft ist nicht darin enthalten, obwohl gerade dies die grundlegende Voraussetzung für einen hohen Lebensstandard und eine gute Sozialfürsorge ist, welche die Verfasser des Dokuments so entschlossen vertreten.

Darüber hinaus wird das Prinzip der ,,Subsidiarität" auf die Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und der Gemeinschaft, also eine ,,vertikale" Subsidiarität beschränkt. Doch wäre eine bessere Alternative möglich gewesen, eine, die den einzelnen privaten Bürgern (und ihren Vereinigungen und Organisationen) ein breit angelegtes Recht auf Schutz vor unnötigen Eingriffen der öffentlichen Hand garantieren würde. Es würde so in Europa eine Voreingenommenheit gegen Eingriffe der öffentlichen Hand entstehen und die Beweislast, dass ein Bedarf für solche Eingriffe besteht, würde auf allen Regierungsebenen deren Anwälten zugeschoben werden. Eine solche "horizontale" Subsidiarität würde eine Hilfe sein, um sicherzustellen, dass die EG nicht übermäßig in das Marktgeschehen eingreift.

Aber noch mehr bereitet Sorgen als nur die Unterlassungen im Entwurf. Artikel 11 sieht vor, dass die Gemeinschaft ,,berechtigt sei, die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten untereinander zu koordinieren.". Und als wäre das noch nicht genug, wiederholt Artikel 13, dass "die Gemeinschaft die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten insbesondere dadurch auf einander abstimmen wird, dass sie umfassende Richtlinien für diese Politik vorgibt."

Diese Sprachregelung deutet darauf hin, dass die Mitgliedstaaten nicht mehr Herr ihrer umfassenden politischen Zielvorstellungen sein sollen. Diese werden stattdessen der Gemeinschaft anvertraut werden; vermutlich sind bereits formale Initiativvollmachten der Kommission in Vorbereitung. Man erwartet, dass die nationalen Parlamente ihre Rechte dankbar abtreten.

Die entscheidende Überraschung in dem Verfassungsentwurf betrifft die Sozialpolitik, die früher ein abgetrenntes Gehege der einzelnen Nationen war. Artikel 12 reiht sie nun unter die mit der Gemeinschaft "geteilten" Zuständigkeiten ein; Artikel 10 sieht vor, dass in diesem Fall ,,die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit nur dann und nur insoweit ausüben sollen, als die Gemeinschaft das unterlassen hat." Dies bedeutet eine grundsätzliche Umkrempelung der gegenwärtigen Vorgehensweise, wonach nämlich die Sozialpolitik den Mitgliedstaaten zusteht und die Gemeinschaft nur eng umgrenzte Eingreifmöglichkeiten hat, die zudem nur bei Einstimmigkeit ausgeübt werden können.

Bis jetzt funktionierte die europäische Integration am besten, wenn sie die Möglichkeiten öffentlicher Eingriffe (in der Regel auf nationaler Ebene) zurückgedrängt und so nationale Märkte geöffnet hat. Heute scheint es, als wären einige Politiker nicht mehr mit dieser so genannten ,,negativen" Integration zufrieden. Sie möchten eine viel größere Bandbreite an Interventionsmöglichkeiten haben.

Zum Beispiel war die Arbeitgruppe Regierungsvollmacht im Bereich Wirtschaft übereingekommen, dass die Finanzpolitik auf Gemeinschaftsebene von einer unabhängigen Zentralbank, der EZB, gehandhabt werden solle. Die Steuerpolitik solle dagegen den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, allerdings nur im Rahmen der vom EG-Vertrag auferlegten Beschränkungen (den Abstimmungsverfahren nach Artikel 99 und den Verfahren bei zu hohen Defiziten nach Artikel 104).

Es fand sich keine Übereinstimmung, auch andere volkswirtschaftlichen Politikbereiche der ,,geteilten Zuständigkeit" der Gemeinschaft zu unterstellen. Es gab auch keine Zustimmung für den Vorschlag, der Euro-Gruppe, den Wirtschafts- und Finanzministern der Euro-Zone, formal die Entscheidungsvollmacht über die Wirtschaftspolitik der EG-Mitglieder zu bewilligen.

Doch ebnet der Text, den das Präsidium vorgelegt hat, den Weg, um gerade das zu erreichen. Uns wird der Grundriss einer zentralisierten Gemeinschaft vorgestellt, die mit starken Vollmachten ausgestattet ist, die Wirtschaftspolitik zu koordinieren und eine gemeinsame Sozialpolitik durchzusetzen. Das Versäumnis, die Freiheit zur Privatinitiative unter den Werten und Zielen des neuen Europas aufzunehmen, wird zahllose Gerichtsurteile beeinflussen, die wiederum bewirken, dass die juristische Lehrmeinung für interventionistische Einstellungen voreingenommen wird.

Die Vorschriften zur Angleichung der Wirtschaftspolitik unter den Nationen stellen wahrscheinlich eine geringere Gefahr dar, weil sie so vage gehalten sind, dass sie leicht leere Worte bleiben könnten. Doch ist die Absicht, die Sozialpolitik den geteilten Zuständigkeiten der Gemeinschaft zu unterstellen, möglicherweise viel ernster zu nehmen. Zusammen mit der Betonung der sozialen Werte, lädt sie zu einem Verfahren ein, die Sozialfürsorge zu vereinheitlichen. Das dürfte sich bei den gegebenen, gewaltigen und tiefsitzenden Unterschieden von Produktivität und Lebensstandard innerhalb der Gemeinschaft verheerend auf Wachstum und Beschäftigung auswirken.

Die gute Nachricht hierbei ist, dass diese Ideen nicht in Stein gemeißelt sind. Doch wird nur ein breiter öffentlicher Aufschrei das Präsidium überzeugen, diesen verheerenden Ansatz fallen zu lassen.

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