Seit im Jahre 2001 in Frankreich ein Gesetz verabschiedet wurde, das Aktiengesellschaften zur Offenlegung der Bezüge ihrer Führungskräfte verpflichtet, hat die Presse einen Riesenspaß dabei, gierige Chefs an den Pranger zu stellen. Angezeigt werden nicht allein die Festgehälter, sondern auch Bonuszahlungen, Honorare für die Tätigkeit in Verwaltungsräten, die Erlöse aus Aktienbezugsrechten, Ruhegehälter und sonstige Vergünstigungen wie von den Unternehmen gestellte Flugzeuge oder Limousinen mit Chauffeur. Jedoch geriet die Entlohnung der Führungskräfte gewöhnlich schnell in Vergessenheit, sobald sich die Aufmerksamkeit der Journalisten anderen Dingen zuwandte. Bis jetzt zumindest.
In diesem Jahr rollten erstmals Köpfe in den Vorstandsetagen. Im Juni musste Antoine Zacharias, Präsident und CEO von Vinci, Frankreichs größtem börsennotierten Konzessions- und Bauunternehmen, seinen Hut nehmen, als eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder seine Entlohnung – € 4,3 Millionen Grundgehalt, eine Bonuszahlung in Höhe von € 13 Millionen bei Pensionseintritt, ein Ruhegehalt in Höhe von € 2,2 Millionen sowie geschätzte € 173 Millionen an Aktienoptionen – als obszön einstufte. Im Mittelpunkt der Diskussion freilich stand ein Sonderbonus in Höhe von € 8 Millionen, den Zacharias nach erfolgreichem Abschluss einer Finanzoperation gegen Ende seiner Amtszeit verlangt hatte.
Vor kurzem nun wurde Noel Forgeard, der französische Co-Chef des deutsch-französischen Luftfahrt- und Rüstungskonzerns EADS, inmitten einer Wolke des Argwohns zum Rücktritt gezwungen: Er hatte im März seine EADS-Aktien verkauft, bevor das Unternehmen eine kostspielige Verzögerung bei der Fertigung des Airbus A380 bekannt gab. Ob Forgeard ungesetzlich gehandelt hat, wird derzeit noch untersucht; angesichts der Tatsache jedoch, dass diese Bekanntgabe über Nacht einen Kurssturz von 26% bewirkte – und damit € 5,5 Milliarden vom Unternehmenswert auslöschte – wurde seine Stellung unhaltbar.
Derartige Ereignisse haben in nahezu allen reichen Ländern alte Fragen neu in den Vordergrund rücken lassen: Sind die Bosse überbezahlt? Sollten die Gesetze, die Bezugsrechte an Aktien regeln, überarbeitet werden? Auch wenn die Umstände sich unterscheiden: Die grundlegenden Probleme sind immer die gleichen, denn sie berühren Fragen der Legitimität und der Moral. Wenn die Entlohnung als ungerecht empfunden wird, leidet das Vertrauen in das kapitalistische System.
Die französische Debatte über die Entlohnung von Führungskräften ist in dieser Hinsicht besonders bemerkenswert, weil die in Frankreich gezahlten Managergehälter tatsächlich niedriger sind als jene in Deutschland, Großbritannien und Amerika, und auch, weil sie im Einklang mit den Aktienkursen gestiegen sind, welche sich in den letzten 25 Jahren versechsfacht haben. Darüber hinaus ist die Verantwortung der Manager – wie auf der ganzen Welt – hoch, was ihre Stellung unsicherer macht; und die Unternehmen müssen um die relativ wenigen guten Führungskräfte konkurrieren, was den Preis in die Höhe schraubt.
Kritiker freilich argumentieren, dass die besten Manager nicht notwendigerweise auch die bestbezahlten sind, dass der Markt für Manager nicht transparent ist und dass die Verwaltungsräte bei der Festsetzung der Entlohnung ihrer Präsidenten häufig eine gewisse Parteilichkeit zugunsten dieser an den Tag legen. Sie verlangen außerdem, dass Fusionen und Übernahmen, die die Unternehmen größer machen, nicht durch Gehaltsüberlegungen mitbestimmt werden und gescheiterte Manager keinen „goldenen Fallschirm“ erhalten sollten. Von grundsätzlicherer Bedeutung ist ihr Argument, es sei schlicht unmoralisch, dass die Bosse an einem Tag so viel verdienen wie ihre Beschäftigten in einem Jahr. Kein Manager sei ein Superstar, ein Tiger Woods oder Michael Schumacher der Vorstandsetage.
Aktienoptionen lösen ebenfalls oft leidenschaftliche Kritik aus. Die Überlegung, aus welcher heraus man Managern gestattete, Aktien zu am Unternehmen zu einem Festkurs zu erwerben, war ursprünglich, dass man ihre Interessen mit denen der Aktionäre zur Deckung bringen wollte, indem man sie auch persönlich von der Steigerung des Unternehmenswertes profitieren ließ. Für einige Manager jedoch haben Aktienoptionen einen Anreiz geschaffen, die Gewinne aufzublähen und Verluste zu verschleiern; dabei bereichern sie sich selbst künstlich und gefährden zugleich ihre Unternehmen und die übrigen Aktionäre.
Dies ist kein spezifisch französisches Problem. Selbst in den USA zeigte jüngst eine Studie zweier Universitätsprofessoren auf, dass mehr als 25% der untersuchten Unternehmen die Daten der Bewilligung von Aktienbezugsrechten manipuliert hatten, um die Gewinne der Begünstigten zu steigern. Inzwischen scheinen sich die US-Börsenaufsicht SEC und das US-Justizministerium entschieden zu haben, jene „Rückdatierungspraktiken“ zu bekämpfen, die im Silicon Valley gang und gäbe waren.
In Frankreich verlangt ein im Jahre 2005 verabschiedetes Gesetz, dass Abfindungen von Managern nun den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt werden müssen, und der EADS-Skandal hat dazu geführt, dass weitere Gesetzesänderungen erwogen werden. Ein vom ehemaligen Premierminister Edouard Balladur eingebrachter Gesetzesvorschlag strebt danach, Fehlanreize zu beseitigen, indem er es Führungskräften untersagt, ihre Aktienoptionen vor Verlassen des Unternehmens einzulösen. Jacques Chirac hat in vorsichtigerer Weise geäußert, dass Aktienoptionen gesetzlich „encadrés“ (eingerahmt) sein sollten. Andere schlagen vor, den Rahmen von Aktienoptionen auf einen größeren Teil der Beschäftigten auszuweiten. Einige Sozialisten sind noch radikaler und schlagen wie kürzlich Laurent Fabius die Abschaffung von Aktienoptionen vor.
Das Problem mit Gesetzesmaßnahmen ist allerdings, dass sie schädliche Nebenwirkungen und unbeabsichtigte Folgen haben können, insbesondere, wenn sie auf eine spezielle Krise zugeschnitten sind. Aufgabe des Staates sollte es sein, Gesetze zur Corporate Governance und zur Besteuerung der Entlohnung der Manager zu verabschieden und umzusetzen. In allen sonstigen Bereichen können Gesetze nicht als Ersatz für gesunden Menschenverstand, Urteilsvermögen und verantwortliches Handeln seitens der Verwaltungsräte dienen.
Aber wenn wir denn zum Schutz unserer ethischen Prinzipien Gesetze brauchen, so muss deren Leitprinzip sein, dass die Entlohnung immer an die Leistungen und Dienste geknüpft ist, die es zu entlohnen gilt. Nur Maßnahmen, die gewährleisten, dass die Unternehmen echte Leistung honorieren, werden von Beschäftigten, Aktionären und Öffentlichkeit als legitim betrachtet werden.


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