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Ist Blasphemie Hass-Sprache?

NEW YORK – Die Ermordung Salman Taseers, Gouverneur der pakistanischen Provinz Punjab und offener Kritiker des religiösen Extremismus, ließ das drakonische Blasphemie-Gesetz seines Landes in den Mittelpunkt der Aufmerksamt rücken. Verabschiedet wurde das Gesetz in seiner aktuellen Fassung vor über dreißig Jahren durch die Militärdiktatur General Mohammed Zia ul-Haqs. Das Gesetz sieht für alle, die der Beleidigung des Islams für schuldig befunden wurden, obligatorisch die Todesstrafe vor.  

Der Polizist, der Taseer ermordete, beging seine Tat offensichtlich deshalb, weil der Gouverneur vor kurzem eine Kampagne zur Aufhebung dieses Gesetzes in die Wege geleitet hatte. Vom Standpunkt der religiösen Extremisten Pakistans, die den Mord begrüßten, war das allein schon ein Akt der Blasphemie.

Über lange Zeit wurden Blasphemie-Gesetze als unseliges Vermächtnis der Bemühungen in England während der Religionskämpfe des 16. und 17. Jahrhunderts betrachtet, abweichende Interpretationen der Schrift unter Christen zu unterdrücken. Durch die britische Kolonialherrschaft verbreiteten sich diese Gesetze in südasiatischen Ländern und auch anderswo. General Zias drastische Version des Blasphemie-Gesetzes in Pakistan wurde als Teil seiner Anstrengungen eingeführt, den Islam zur Unterdrückung aller abweichenden Meinungen zu benutzen.

Die Blasphemie rückte in den späten 1980er Jahren in den Mittelpunkt des Interesses, als Ayatollah Ruhollah Khomeini im Iran eine Fatwa aussprach, in der er zur Ermordung des Schriftstellers Salman Rushdie wegen seines Romans Satanische Verse aufrief. Obwohl Rushdie mithilfe eines außergewöhnlichen Aufgebotes britischer Sicherheitskräfte überlebte, wurden andere mit seinem Buch in Zusammenhang stehende Personen ermordet.

In jüngerer Vergangenheit erhielten Argumente, wonach es legitim sei, Blasphemie zu einem Verbrechen zu erklären, bedenklich steigenden Zuspruch. Diejenigen, die darauf bestehen, der Blasphemie nicht den gleichen Schutz zuteil werden zu lassen wie der Meinungsfreiheit verweisen oftmals darauf, dass es sich bei ihr um eine Form der Hass-Sprache handelt.

Daher erscheint es wichtig, die Unterschiede zwischen Hass-Sprache und Blasphemie zu verdeutlichen. Insoweit Hass-Sprache die Anstiftung zu unmittelbarer Gewalt in sich birgt, kann sie auch in den USA als Verbrechen gelten, wo die Meinungsfreiheit außergewöhnlich starken rechtlichen Schutz genießt. Unter derartigen Umständen geht man davon aus, dass die Gewalt von denjenigen verübt wird, die mit den Ansichten der zu Hass aufstachelnden Person sympathisieren. Ein Beispiel dafür wäre eine Mob-Attacke auf ein Mitglied einer ethnischen oder religiösen Gruppe als direkte Reaktion auf eine Rede, in der zu einem Anschlag auf Mitglieder dieser Gruppe aufgerufen wurde.   

Normalerweise allerdings sind die Umstände, in denen Blasphemie zu Gewalt führt, vollkommen anders. Diese Gewalt steht nämlich nicht unmittelbar bevor und sie wird auch nicht von Sympathisanten des Redners verübt, sondern von Personen, die sich durch die Aussagen eines Redners beleidigt fühlen. Und natürlich ist sie direkt gegen den Sprecher gerichtet.

Dadurch wird die Kriminalisierung der Blasphemie zu einer noch größeren Bedrohung der Meinungsfreiheit. Denn schließlich kann ein Redner vernünftigerweise darauf achten, keine Ansichten zu äußern, die unmittelbar zu Gewalt führen, aber im Falle eines Publikums, das uneingeschränkt darüber entscheidet, was beleidigend ist, kann er nie wissen, was die Menschen im Augenblick oder in ferner Zukunft so beleidigt, dass sie daraufhin zur Gewaltausübung schreiten.

Diese Unterschiede zwischen Hass-Sprache und Blasphemie sind grundlegend. Aus diesem Grunde ist es also unangebracht, rechtliche Beschränkungen, die für Hass-Sprache gelten, auf Blasphemie auszudehnen. Die Kriminalisierung der Blasphemie sollte als ungerechtfertigte Einschränkung der Meinungsfreiheit nachdrücklich abgelehnt werden und zwar auch von denjenigen, die glauben, dass es unter bestimmten Umständen angebracht ist, Hass-Sprache als Straftat zu qualifizieren.  

Natürlich sind den religiösen Fanatikern, die den Mord an Salman Taseer bejubeln, derartige Unterscheidungen egal. Aber diejenigen, die seinen Mut im Kampf um die Meinungsfreiheit bewundern, sollten dafür sorgen, dass den Bemühungen, Blasphemie zu einem Verbrechen zu machen oder sie als strafbare Handlung zu qualifizieren, jegliche Legitimität entzogen wird.

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