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Invocatio Dei und die europäische Verfassung

In fortschrittlich liberalen Kreisen wurde die Forderung nach einem Gottesbezug und/oder einem Hinweis auf die „christlichen Wurzeln" in der Verfassung der Europäischen Union mit Spott und sogar Verachtung aufgenommen. Ein derartiger Bezug, so wird argumentiert, würde der gemeinsamen europäischen Verfassungstradition zuwiderlaufen, wonach der Staat in religiösen Angelegenheiten neutral zu sein hat. Darüber hinaus würde man damit gegen das politische Bekenntnis Europas zu einer toleranten, multikulturellen Gesellschaft verstoßen. Aber genau das Gegenteil trifft zu: Ein Gottesbezug ist sowohl verfassungsmäßig zulässig als auch politisch erforderlich.

Im Hinblick auf seine Verfassungen ist Europa von einer charakteristischen Vielfalt geprägt. Im Sinne eines positiven Verfassungsrechts und geleitet von der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte sind alle Mitgliedsstaaten der EU dem Prinzip des „agnostischen oder unparteiischen Staates" verpflichtet, der sowohl Religionsfreiheit als auch Freiheit von der Religion gewährleistet. In ganz Europa gibt es diesbezüglich eine bemerkenswerte Homogenität - obwohl verschiedene EU-Mitgliedsstaaten die feine Trennlinie zwischen Religionsfreiheit und Freiheit von der Religion in manchen Grenzfragen unterschiedlich platzieren, wie bei religiös motivierten Kopfbedeckungen und Kruzifixen in Schulen.

Im Hinblick auf verfassungsmäßige Symbolik bietet Europa aber ein bemerkenswert heterogenes Bild. Auf der einen Seite findet man Länder wie Frankreich, dessen Verfassung vorschreibt, dass der Staat säkular zu sein habe ( laique ). Auf der anderen Seite des Spektrums sind Länder wie Dänemark und Großbritannien zu finden, wo es eine etablierte Staatsreligion gibt.

In Großbritannien ist der Souverän nicht nur Staats-, sondern auch Kirchenoberhaupt. Zwischen diesen beiden Extrembeispielen liegen Länder wie Deutschland, wo in der Präambel zur Verfassung ein expliziter Gottesbezug aufscheint oder Irland, wo in der Präambel auf die Heilige Dreifaltigkeit Bezug genommen wird.

Insgesamt ist zu sagen, dass ungefähr die Hälfte aller Einwohner der EU in Staaten leben, deren Verfassungen explizit Bezug auf Gott und/oder das Christentum nehmen. Das Bemerkenswerte - und als Wert hochzuhaltende - an Europa ist, dass selbst in diesen Staaten die Religionsfreiheit und die Freiheit von der Religion vollkommen respektiert werden. Kein Mensch könnte glaubwürdig argumentieren, dass beispielsweise Dänemark weniger der liberalen Demokratie verpflichtet und weniger tolerant sei als beispielsweise Frankreich oder Italien, obwohl Dänemark eine offizielle Staatskirche anerkennt und Frankreich und Italien bekennend säkulare Staaten sind.

In ihren grundlegenden Bestimmungen spiegelt die europäische Verfassung diese Homogenität verfassungsmäßiger Traditionen in Europa wider. Sie ist, wie es sein sollte, vollständig den Vorstellungen von Religionsfreiheit und Freiheit von der Religion verpflichtet.

Was allerdings die Präambel betrifft, sollte in der EU-Verfassung die europäische Heterogenität zum Ausdruck kommen. Darin sollte das europäische Bekenntnis zum vornehmen Erbe der Französischen Revolution, wie es beispielsweise in der französischen Verfassung dargelegt ist, ebenso erkennbar sein, wie die Symbolik jener Verfassungen, in denen eine Invocatio Dei enthalten ist.

Die Weigerung einen derartigen Gottesbezug in die Verfassung aufzunehmen beruht auf einem falschen Argument, das Säkularismus mit Neutralität oder Unparteilichkeit verwechselt. In der Präambel geht es um eine Entweder-Oder-Entscheidung: Ja zu Gott, nein zu Gott. Warum soll der Ausschluss eines Gottesbezuges neutraler sein, als seine Aufnahme? Damit wird eine Weltanschauung, nämlich der Säkularismus, einer anderen, der Religiosität, vorgezogen und das unter dem Deckmantel der Neutralität. Wie kann man nun aber Respekt für beide Traditionen zum Ausdruck bringen?

Die neue polnische Verfassung bietet eine elegante Lösung: Sie erkennt beide Traditionen an: „ Wir, das polnische Volk - alle Staatsbürger der Republik, sowohl diejenigen, die an Gott als die Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und des Schönen glauben, als auch diejenigen, die diesen Glauben nicht teilen, sondern diese universellen Werte aus anderen Quellen ableiten, wir alle, gleich an Rechten und Pflichten dem gemeinsamen Gut gegenüber..."

Eine ähnliche Lösung sollte für die europäische Verfassung gefunden werden. Europa kann nicht kulturellen Pluralismus predigen und verfassungsmäßigen Imperialismus praktizieren. Der politische Imperativ ist nämlich ebenso bedeutsam wie der verfassungsmäßige.

Außerdem ist Europa der Demokratie weltweit verpflichtet. Aber im europäischen Denken muss Demokratie auf friedlichem Weg, durch Überzeugungsarbeit, verbreitet werden und nicht durch Waffengewalt. Eines der größten Hindernisse bei der Verbreitung der Demokratie ist die weit verbreitete Ansicht, dass Religion und Demokratie sich einander ausschließen: Die Etablierung einer Demokratie hieße Gott und die Religion aus dem öffentlichen Leben zu verbannen und zu einer streng privaten Angelegenheit zu machen.

Tatsächlich ist das die Botschaft, die das französisch-amerikanische Modell einer Verfassungsdemokratie der Welt vermittelt. Aber ist die besondere Beziehung zwischen Kirche und Staat zur Zeit der französischen und amerikanischen Revolution, das Vorbild, das Europa dem Rest der Welt heute vermitteln möchte? Soll die europäische Verfassung proklamieren, dass Gott aus dem öffentlichen Raum verjagt werden soll? Wie lange müssen wir noch Gefangene dieser historischen Erfahrung sein?

Der Staat hat sich verändert und die Kirche hat sich noch mehr verändert. In diesem, wie in so vielen anderen Bereichen, kann Europa ein Exempel statuieren und sich als Alternative zum amerikanischen (und französischen) Verfassungsseparatismus etablieren. Europa kann ein lebendiges Beispiel dafür werden, dass sich Religion nicht mehr vor der Demokratie fürchtet und dass Demokratie sich nicht länger vor der Religion fürchtet.

Der wahrhaftigste Pluralismus ist in jenen Staaten zu finden, die auf der einen Seite sowohl Religionsfreiheit als auch Freiheit von der Religion garantieren können, die aber dennoch ohne Furcht - sogar in ihren Verfassungen - den lebendigen Glauben vieler ihrer Bürger anerkennen. Nur dieses Modell hat jede Chance Gesellschaften zu überzeugen, die Demokratie noch immer mit Argwohn und Feindseligkeit betrachten.

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