GENF – Die Führer der G-20 haben nun also erklärt, dass „die Ära des Bankgeheimnisses vorbei“ sei und drohten mit Maßnahmen gegen „unkooperative Länder, einschließlich der Steueroasen“. Niemand sollte die Schweiz zu diesen Ländern zählen, denn durch die Annahme des OECD-Standards zur internationalen Amtshilfe in Steuersachen hat die Schweizer Regierung bereits die Verbesserung der internationalen Kooperation angeboten.
Um die Auswirkungen dieser Maßnahme zu verstehen, ist es wichtig, die Hintergründe zu kennen. Die Schweizer Banken sind per Gesetz zu einem sehr hohen Grand an Vertraulichkeit gegenüber allen ihren Kunden verpflichtet – ob diese nun Schweizer oder Ausländer sind. Jeder Banker, der Details zu Angelegenheiten seiner Kunden an nicht berechtigte Dritte weitergibt, begeht in der Schweiz eine strafbare Handlung.
Allerdings war diese Diskretion niemals hundertprozentig und der Schweizer Gesetzgeber stellt absolut klar, was geschützt wird und was nicht. So gibt es beispielsweise keinerlei Hindernisse für strafrechtliche Ermittlungen.
Ein charakteristisches Merkmal des Schweizer Rechts ist die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Die Abgabe einer unvollständigen Steuererklärung ist beispielsweise Steuerhinterziehung, die verwaltungsrechtliche Maßnahmen, einschließlich der Verhängung hoher Geldstrafen, nach sich zieht.
Entgegen manchen ausländischen Medienberichten ist Steuerhinterziehung in der Schweiz also nicht legal. Sie ist nur kein Straftatbestand. Allen, die ihren steuerlichen Verpflichtungen in der Schweiz nicht nachkommen, stehen hohe Geldbußen ins Haus.
Steuerbetrug hingegen ist mit Urkundenfälschung und daher mit einer sehr viel höheren Strafbarkeit verbunden. Steuerbetrug ist in der Schweiz ein Straftatbestand.
Dies bedeutet auf internationaler Ebene, dass die Schweiz traditionell internationale Amtshilfe bei strafrechtlich relevanten Steuerfällen leistet, die Elemente des Steuerbetrugs, nicht aber der Steuerhinterziehung aufweisen. Durch die Annahme der Richtlinie über den Informationsaustausch wie in Artikel 26 des OECD-Musterabkommens dargelegt, wird die Schweiz diese Amtshilfe auf alle Steuervergehen, einschließlich der Steuerhinterziehung, ausweiten.
Staaten, die Artikel 26 umsetzen, stimmen zwar dem Informationsaustausch nach entsprechenden Ansuchen zu, nicht aber der automatischen Offenlegung von Informationen. Das heißt, ein um Auskunft bittendes Land muss ein begründetes Ansuchen vorlegen, in dem der Name der steuerpflichtigen Person ebenso aufzuscheinen hat wie der Name der betreffenden Bank oder eine ausreichend detailgenaue Beschreibung des Vorganges. So genannte „Fishing Expeditions“ – also das wahllose Durchkämmen von Bankkonten – bleiben auch weiterhin tabu.
Die Privatsphäre von nicht verdächtigen Personen wird also weiterhin durch die Vertraulichkeit zwischen Schweizer Banken und deren Kunden geschützt. Bürger einer Demokratie würden ihrer Regierung niemals automatisch das Recht einräumen, in ihre Wohnung einzudringen, nur weil eine kleine Chance besteht, dort gestohlene Güter zu entdecken. Warum also sollte der Staat automatisch das Recht haben, Einsicht in Bankkonten zu bekommen, weil die geringe Chance besteht, damit ein paar Steuerhinterzieher oder Kriminelle zu finden?
Wenn die Schweiz einmal eine Verpflichtung eingeht, dann kommt sie dieser auch gründlich, effizient und pünktlich nach. Die Umsetzung des Abkommens mit der Europäischen Union über die Besteuerung von Ersparnissen ist dafür ein gutes Beispiel.
Ich bin zuversichtlich, dass man auch im Hinblick auf die Verpflichtung der Schweiz, den OECD-Standard anzunehmen, die gleiche Verlässlichkeit an den Tag legen wird. Diese Richtlinie wird in zukünftige bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden. Aufgrund dieser Verpflichtung sollte unangebrachte Kritik an der Schweiz und ihrem Rechtssystem ebenso ein Ende finden wie verschiedene Drohungen, die Schweiz auf so genannte „Schwarze Listen“ zu setzen.
Mit der OECD bin ich allerdings noch nicht ganz fertig. Bei ihr handelt es sich um eine multinationale Gruppierung von 30 Ländern, die vor beinahe einem halben Jahrhundert gegründet wurde und der die Schweiz als Mitglied angehört. Die OECD ist keine internationale Organisation und sie verfügt auch nicht über die rechtliche Befugnis, für die Welt zu sprechen oder Regeln, Richtlinien oder Standards für irgendwelche Staaten, außer für ihre Mitglieder einzuführen. Dass China kein OECD-Mitglied ist, zeigt die Grenzen ihrer Reichweite deutlich auf. Im Gründungsabkommen ist dargelegt, dass die OECD eine vernünftige wirtschaftliche Expansion unterstützen und zum Wachstum des Welthandels auf multilateraler und nicht diskriminierender Basis beitragen soll.
Wie die Schweiz allerdings von der OECD in jüngster Zeit behandelt wurde ist skandalös. Die geheime Erarbeitung einer schwarzen Liste hinter dem Rücken der Mitgliedsländer ist eine inakzeptable Vorgangsweise und beschädigt meines Erachtens die Glaubwürdigkeit der OECD in ernsthafter Weise.
Im Übrigen glaube ich, dass es viel aufschlussreicher wäre, eine Liste jener Länder zu erstellen, wo das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger in einem derartigen Maße beschädigt oder zerstört wurde, dass sich die Staaten ihre Steuereinnahmen nur durch die Kriminalisierung der Steuerhinterziehung und Missachtung der Privatsphäre sichern können.
Anschuldigungen, wonach die Schweiz eine Steueroase sei, kommen üblicherweise aus Ländern, wo die Steuerehrlichkeit gering ausgeprägt ist. Im Gegensatz dazu verfügt der Schweizer Staat über ein hervorragendes Verhältnis zu seinen Steuerzahlern und dementsprechend hoch ist auch der Grad an Steuerehrlichkeit. Die Schweizer legen ihre Steuersätze in Volksabstimmungen fest, haben ein hohes Maß an Kontrolle über die Verwendung von Steuergeldern und halten ihr Steuersystem für fair, transparent und verständlich.
Kritiker sollten das Schweizer Modell im Hinblick auf eine Verbesserung der Situation in ihren eigenen Ländern studieren. Die OECD selbst hat auf den Schweizerischen Verhaltenskodex für Steuerbehörden, Steuerzahler und Steuerberater als Beispiel dafür hingewiesen, wie man eine „verbesserte Beziehung zwischen Steuerzahler und Steuerbehörde“ fördert.
Von den Steuerhinterziehern dieser Welt haben 99,99 Prozent kein Bankkonto in der Schweiz, aber die Schweiz ist ein leichtes Ziel. Man geht kein politisches Risiko ein. Die Schweiz hat keine mächtige Lobby in den USA oder der EU, die man mobilisieren könnte. Als Geburtsstätte des Privatbankwesens verfügt die Schweiz über enormen symbolischen Wert und als Weltführer im Privatbankenbereich löst sie Neid aus.
In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten dient die Schweiz als leicht verfügbarer Sündenbock, der es finanziell angeschlagenen Staaten ermöglicht, ihren Frust abzulassen und die Aufmerksamkeit ihrer Bürger von den Mängeln in ihren eigenen komplizierten und ineffizienten Steuersystemen abzulenken. Die Angriffe auf die Schweiz sollten aus dieser Perspektive bewertet und analysiert werden.


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