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Menschenrechte und Lepra

PRAG – Ende letzten Jahres hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig eine Resolution angenommen, in der Prinzipien und Richtlinien bestätigt werden, welche die Diskriminierung von Leprakranken und ihren Familienangehörigen beenden sollen.

Diese Resolution kennzeichnete den Höhepunkt der jahrelangen Lobbyarbeit bei den UNO-Institutionen durch Gruppen und Einzelpersonen, die sich dem Ziel verschrieben haben, die Aufmerksamkeit auf ein Menschenrechtsproblem zu lenken, das übersehen wird: die soziale Diskriminierung von Menschen, bei denen Lepra diagnostiziert wurde. Tatsächlich geht die Diskriminierung in der Regel sogar weiter, nachdem die Betroffenen geheilt wurden, was nicht nur ihr Leben, sondern auch das Leben ihrer Angehörigen zunichtemacht.

In ihrer langen Geschichte war die Lepra meistens als unheilbare, entstellende Krankheit gefürchtet. Menschen, die daran erkrankten, wurden aus ihrer Gemeinschaft ausgeschlossen. Häufig landeten sie in entlegenen Dörfern oder auf weit entfernten Inseln, von der Gesellschaft dazu verurteilt, den Rest ihrer Tage als Ausgestoßene zu verbringen.

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