Mangelhafte internationale Justiz im Fall Sudan

Wenn man die Ereignisse in Darfur genau verfolgt, weiß man, dass der sudanesische Präsident Omar Hassan al-Bashir einer Gruppe von politischen und militärischen Führern vorsteht, die für schwere und groß angelegte Verbrechen an sudanesischen Bürgern verantwortlich sind. Diese Verbrechen werden in der Region von militärischen Kräften unter Mithilfe paramilitärischer Gruppen und Milizen jeden Tag begangen. Das einzige Vergehen dieser Bürger ist die Zugehörigkeit zu einem der drei Stämme (Fur, Masalit und Zaghawa), aus denen jene Rebellen hervorgingen, die vor ein paar Jahren gegen die Regierung die Waffen erhoben.

Jede Maßnahme, die sudanesischen Führer für ihre Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen, ist daher höchst willkommen. Dennoch ist die Entscheidung Luis Moreno-Ocampos, des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), gegen al-Bashir einen Haftbefehl zu beantragen, aus drei Gründen rätselhaft.

Erstens: Wenn Moreno-Ocampo das Ziel verfolgt, al-Bashir verhaften zu lassen, hätte er einen versiegelten Antrag stellen und die Richter des IStGH ersuchen können, einen versiegelten Haftbefehl auszustellen, der erst publik geworden wäre, wenn al-Bashir ins Ausland reist. Die Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Verbrechen in Darfur wurde gemäß einer bindenden Entscheidung des UNO-Sicherheitsrates festgelegt, woraus hervorgeht, dass auch Staaten, die die Statuten des IStGH nicht ratifiziert haben, den Anordnungen und Vollstreckungsbefehlen des Gerichtshofs nachkommen müssen. Nachdem allerdings ein öffentlicher Haftbefehl beantragt wurde, kann al-Bashir – davon ausgehend, dass die Richter dem Antrag stattgeben – einfach daheim bleiben und somit seiner Verhaftung entgehen.

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