Vor kurzem nahm ich an einer Konferenz in Belgrad teil, die den Namen „Umgang mit der Vergangenheit in Ex-Jugoslawien“ trug. Obwohl das übrige postkommunistische Europa vor zehn Jahren vor solchen Fragen stand, blieben durch die Balkankriege in den 1990ern sowohl die Täter als auch die Opfer in einer Zeitschleife der verzögerten Gerechtigkeit stecken.
Als sich die Konferenzteilnehmer ihren Weg in das Belgrader Hyatt Hotel bahnten, wurden sie von einem wütenden Trupp zumeist älterer Demonstranten begrüßt, die Plakate mit der Aufschrift „Befreit Milosevic“ trugen. In einem Wirrwarr aus Medien und Sicherheitsdiensten traten sie Carla Del Ponte entgegen, der Chefanklägerin am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) in Den Haag. Del Ponte übt Druck auf Serbiens Regierung aus, in den immer noch ungelösten Fällen Radovan Karadzic und Ratko Mladic zu kooperieren, welche das Massaker an 7000 muslimischen Männern und Jungen in Srebrenica 1995 befahlen, durchführten und überwachten.
Die Demonstranten sind nicht unrepräsentativ für die Stimmung in Serbien. Fast ein Jahrzehnt, nachdem der IStGHJ seine Arbeit aufgenommen hat, tobt weiterhin der Streit um die Verantwortung für Kriegsverbrechen, wobei sogar bei den grundlegendsten Fakten des Konflikts in Bosnien, Kroatien und im Kosovo nur geringe Übereinstimmung erzielt werden konnte. Der Versuch des serbischen Ministerpräsidenten (damals Präsident) Vojislav Kostunica im Jahr 2001, eine Wahrheitskommission einzusetzen, war von Anfang an durch Vorwürfe der Parteilichkeit zum Scheitern verurteilt und wurde innerhalb eines Jahres aufgegeben.
Der IStGHJ steckt auch in Schwierigkeiten. Gewiss steht Milosevic in Den Haag für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord vor Gericht, doch haben sich die Vergleiche mit den Nürnberger Prozessen nach dem Zweiten Weltkrieg langsam erschöpft: Während sich die Verfahren hinziehen, fragen sich Beobachter, warum es bis zur Anerkennung der strafrechtlichen Verantwortung so lange gedauert hat. Schließlich wurde in Nürnberg die Führungsriege des Dritten Reiches innerhalb von Monaten angeklagt und verurteilt.
Dagegen hat Milosevic die Vorgehensweise des IStGHJ ausgenutzt, um seinen Prozess hinauszuzögern, während er die Zuständigkeit und Legitimität des Gerichtshofes in Frage stellte. Das kommt in der Heimat gut an, wo Kriegsverbrecher unter Anklage immer noch als Kriegshelden verkauft werden. Tatsächlich wurde Serbiens letzte Präsidentschaftswahl zu so etwas wie einem Volksentscheid über Milosevic – und damit über Serbiens Beziehungen zum Westen und der übrigen Welt. Der Milosevic unterstützende Kandidat Tomislav Nikolic hat verloren, aber er erhielt 46 % der Stimmen.
Entgegen seiner Wahlversprechen hat Serbiens Präsident Boris Tadic bisher nicht mit dem IStGHJ kooperiert und die Auslieferung Mladics unterstützt, der bestimmt gegen Milosevic aussagen würde (Karadzic befindet sich wahrscheinlich nicht in Serbien). Man kann seine Angst verstehen: Der erste Ministerpräsident nach Milosevic, Zoran Djindjic, arbeitete mit dem Gerichtshof zusammen und bezahlte dafür mit dem Leben.
Solche Verzögerungstaktiken entlarven die grundlegende Schwäche des IStGHJ: Anders als bei den Nürnberger Prozessen wurde er von der internationalen Gemeinschaft während , und nicht nach einem Krieg einberufen. Ohne die vollständige Kontrolle über Beweise oder Angeklagte fehlte dem IStGHJ von Anfang an die Legitimität und Autorität einer „Siegerjustiz“.
Dies erschwert weiterhin den Prozess gegen Milosevic und wirft die Frage auf, ob es genügend Beweise gibt, die ihn direkt mit der Politik des Völkermordes und der ethnischen Säuberung in Verbindung bringen, obwohl dies wahrscheinlich weniger problematisch ist, da die Vorwürfe gegen ihn nicht auf der „Vorgesetztenverantwortlichkeit“ beruhen, sondern auf den im Statut des IStGHJ festgelegten Prinzipien der individuellen Verantwortlichkeit. Diese berechtigen implizit zur strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen für ein „gemeinsames kriminelles Unternehmen“, wobei die Verantwortung für kriminelles Verhalten, z. B. für Deportationen und Festnahmen, mit anderen absehbaren Gräueltaten in Verbindung gebracht wird.
Doch die Zeit wird immer knapper. Der IStGHJ muss neue Anklagen dieses Jahr unter Dach und Fach bringen und bis 2008 abwickeln. Er geht mit geringeren Ressourcen und nachlassender politischer Bereitschaft innerhalb der internationalen Gemeinschaft in dieses Endspiel.
Was ist das Vermächtnis des Gerichtshofs? Von Anfang an waren die Ziele des IStGHJ ehrgeizig, da er von den friedensstiftenden Mächten des UN-Sicherheitsrates gegründet wurde. Wenn das bedeutet, dass der Gerichtshof vor weiteren Gewalttaten abschrecken sollte, hat er versagt, zumindest vorerst. Schließlich wurden die Gräueltaten wie z. B. das Massaker in Srebrenica fortgesetzt, nachdem der IStGHJ seine Arbeit aufnahm.
Was ist mit der ethnischen Aussöhnung? Der erste Chefankläger des IStGHJ Richard Goldstone forderte die Verurteilung ethnischer Verfolgung, um allen Seiten die Möglichkeit zu geben, die Identitätspolitik hinter sich zu lassen und sich zu einer liberaleren politischen Ordnung hinzubewegen. Die individuelle Verantwortlichkeit sollte irgendwie die Kette ethnischer Identität und gemeinschaftlicher Rache durchbrechen.
Doch ist die Förderung ethnischer Aussöhnung viel verlangt für ein Gericht, und der IStGHJ hat dies noch nicht geschafft. Eine liberale politische Ordnung setzt eine Rechtsstaatlichkeit voraus, die Präzedenzfälle und analoges Denken anerkennt. Doch halten viele Serben an ihrem Gefühl des historischen Exzeptionalismus und des einzigartigen Leidens fest. Tatsächlich sorgte das Zusammentreffen des NATO-Bombardements 1999 mit der Anklage Milosevics dafür, dass beide Ereignisse in „Angriffe auf das serbische Volk“ umgedeutet wurden.
Die Geschichtsleugnung ist in Kroatien nicht weniger offenkundig, wo die Gegenpole von Anschuldigung und Leiden einfach umgekehrt wurden. Auch dort wird der IStGHJ nicht vermisst werden.
Nun geht es in den derzeitigen Gesprächen um die richtige „Ausstiegsstrategie“ aus dem internationalen Recht. Wohin werden die nicht abgeschlossenen Fälle des IStGHJ weitergeleitet, wenn dieser seine Pforten schließt? Del Ponte hat zu „neuen Partnerschaften für die Gerechtigkeit“ aufgerufen. Das klingt gut, doch welche Möglichkeiten stehen, realistisch betrachtet, zur Auswahl? Können die Ermittlungen und Anklagen des IStGHJ wirklich an nationale Gerichte übergeben werden? Bisher sieht es nicht besonders viel versprechend aus: Die wenigen nationalen Prozesse in der Region spiegeln nach wie vor die sie umgebende verdrießliche Politik und vorherrschende ethnische Voreingenommenheit wider.
Wie in vielen Teilen der Welt kann es mehrere Generationen dauern, bevor die regionalen Verbrechen aufgearbeitet werden können. Die Verantwortung des IStGHJ sollte darin liegen, eine Aufzeichnung der Geschehnisse festzuhalten und zu verbreiten, die die Möglichkeit zur Geschichtsleugnung begrenzt.


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