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Rassismus vor dem Europäischen Gerichtshof

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte finden Anhörungen in zwei der wichtigsten Fälle seiner Geschichte statt. Wie im Fall Brown v. Board of Education, der der Rassentrennung in Amerika vor einem halben Jahrhundert endgültig das Genick brach, wird der Europäischen Gerichtshof ersucht, dem grundlegenden Prinzip der Gleichberechtigung Bedeutung zu verleihen. Die daraus resultierenden Entscheidungen könnten klare Grundregeln schaffen, die die zukünftige Politik hinsichtlich der zunehmend zahlreichen ethnischen und religiösen Minderheiten in Europa leiten.

Die Kläger sind Mitglieder der ärmsten und größten Minderheitengruppe Europas – die Roma, oder “Zigeuner”, deren Vorfahren vor Jahrhunderten aus Indien abgewandert sein sollen.

In einem Fall geht es um 18 Roma-Kinder aus der Stadt Ostrava im Nordosten der Tschechischen Republik, die in “speziellen” Schulen für als geistig behindert erachtete Personen untergebracht wurden, wo sie eine merklich schlechtere Ausbildung erhalten. Die Kinder argumentieren, dass solche Schulen eine Hürde für gesellschaftliches und wirtschaftliches Weiterkommen darstellen. Viele Roma werden auf Sonderschulen geschickt, obwohl sie keinerlei Anzeichen einer geistigen Behinderung aufweisen. Nur Wenige beenden das Gymnasium oder besuchen eine Universität. Infolgedessen sind die Arbeitslosenzahlen für Roma in der Tschechischen Republik, wie in weiten Teilen Europas, wesentlich höher als bei der übrigen Bevölkerung.

Dem Gericht vorliegende Beweismittel lassen darauf schließen, dass die Wahrscheinlichkeit für Roma-Kinder in einigen tschechischen Gemeinden um 27 Mal höher ist, auf Sonderschulen geschickt zu werden, als für Kinder, die nicht den Roma angehören. Den Klägern zufolge lassen diese Zahlen auf Rassentrennung schließen. Die Regierung bestreitet dies energisch. Die Anhörung vor Gericht wurde für den 1. März angesetzt.

Der zweite Fall kommt aus Bulgarien. Im Jahr 1996 erschoss die Militärpolizei zwei Roma-Wehrpflichtige. Die Opfer, die sich kurz zuvor von einem militärischen Bauarbeitertrupp abgesetzt hatten, waren bekanntermaßen unbewaffnet und nicht gefährlich. Die Erschießung aus automatischen Schusswaffen erfolgte am helllichten Tag in einer größtenteils von Roma bewohnten Nachbarschaft, in der die Großmutter eines der Opfer lebte. Direkt im Anschluss an die Ermordung soll ein Militärpolizist mit einer Waffe auf einen der Bewohner gezielt und gerufen haben “Ihr verdammten Zigeuner!”.

Im vergangenen Jahr gelangte ein Ausschuss des Gerichts zu dem Schluss, dass sowohl die Erschießungen als auch die anschließende Untersuchung, die deren Rechtmäßigkeit bestätigte, von rassistischer Feindseligkeit belastet waren. Auf Ersuchen der bulgarischen Regierung hat die große Kammer des Gerichts zugestimmt, die Angelegenheit vor Ende Februar zu überprüfen.

Obschon die Fakten in beiden Fällen herzzerreißend sind, erstreckt sich ihre Bedeutung über den Gerichtssaal hinaus. Was muss eine Regierung in Zeiten zunehmender Besorgnis über Zuwanderung, religiösen Extremismus und ethnische Gewalt tun, um das Versprechen der Gleichberechtigung für alle gewährleisten zu können?

Im Verlauf der letzten zehn Jahre hat die ethnische Vielfalt in der Europäischen Union zugenommen. Die Einwanderung nach Spanien, Italien und Griechenland ist stark angestiegen und kommt zu den seit langem vorhandenen eingewanderten Bevölkerungsgruppen in Europa und der Zahl der so genannten Gastarbeiter in Österreich, Deutschland und Luxemburg hinzu. Durch die jüngste Phase der EU-Erweiterung im vergangenen Mai sind Millionen Roma aus den neuen Mitgliedstaaten Mittel- und Osteuropas hinzugekommen.

So wie sich Europas ethnische Zusammensetzung verändert, verändern sich auch seine Gesetze. Im Jahr 2000 hat der exekutive Arm der EU – teilweise als Reaktion auf die zunehmende Beliebtheit politischer Parteien, die gegen Einwanderung und neonazistisch sind, – das weitreichendste Antidiskriminierungsgesetz der Welt erlassen. Bis heute ruht diese Gesetzgebung allerdings. In vielen Ländern sind Anwälte und Richter nicht mit den rechtlichen Konzepten der Diskriminierung vertraut. So ist es vielleicht nicht weiter überraschend, dass Ausgrenzung, Rassentrennung und Gewalt häufig ungeahndet bleiben.

Die beiden Fälle, die bald in Straßburg gehört werden, bieten eine Gelegenheit dies zu ändern.

Eine Feststellung der Diskriminierung würde einen rechtlichen Präzedenzfall schaffen, der einen Meilenstein bedeutet und die grundlegenden Werte der Nichtdiskriminierung und Gleichheit vor dem Gesetz in einer Zeit außer Frage stellen würde, in der Europas Politiker überlegen, wie sie am besten Millionen neue Einwanderer und Mitglieder von Minderheiten aufnehmen können. Ebenso wichtig ist, dass eine solche Entscheidung deutlich signalisieren würde, dass im neuen Europa kein Platz für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist.

Die größte Bedeutung dieser Fälle besteht möglicherweise jedoch darin, dass sie überhaupt auf der Tagesordnung des obersten Gerichtshofes Europas stehen. Vor zehn Jahren wären nur wenige Opfer, die Minderheiten angehören, dazu bereit oder in der Lage gewesen, Rechtsmittel wegen Diskriminierung anzustreben. Der Erfolg einiger, eine Anhörung ihrer Forderungen zu erreichen, beweist die zunehmende Macht des Gesetzes als Kraft für positive Veränderung in Europa.

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