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Europas in Zukunft mit einer Verfassung

Letzte Wocher stellte der Präsident der Europäischen Versammlung, Valery Giscard d'Estaing, ein sogenanntes "Gerippe" einer künftigen Verfassung Europas vor. Es enthielt alle Zutaten einer Verfassung, nämlich Werte, Prinzipien, Bürgerrechte, Zuständigkeiten der Union und ihrer Institutionen usw.. Dieses Dokument entstand, obwohl der Auftrag für die Versammlung ihre Mitglieder nicht ermächtigt hatte, selbst eine Verfassung vorzulegen. Entsprechend der Erklärung von Nizza, die ich als einer der beteiligten Ministerpräsidenten mitentworfen hatte, hatten wir nur die Grundlagenverträge der EU zu vereinfachen und umzustrukturieren.

Nachdem die Versammlung ihre Arbeit aufgenommen hatte, wurde unser Auftrag abgewandelt, weil von verschiedenen Seiten Druck gemacht worden war. Dieser Druck kam von Mitgliedsländern, von Organisationen der Zivilgesellschaft, und er erreichte uns in Form von Briefen, Dokumenten und email-Nachrichten aus ganz Europa. Es war also ein demokratischer Druck, der unseren Auftrag abänderte. Wenn sogar der Außenminister von Großbritannien, also eines Landes, das sich etwas auf seine Jahrhunderte alte, "ungeschriebene Verfassung" zu Gute hält, behauptet, er wünsche dringend eine schriftliche europäische Verfassung, dann hatte sich wirklich etwas geändert!

Dennoch meinten Gelehrte wie Ralph Dahrendorf und Joseph Weiler, eine europäische Verfassung mache noch keinen Sinn, weil eine demokratische Verfassung eine gemeinsame Identität voraussetze, die es in der EU, in der die Loyalität noch vorwiegend den einzelnen Nationen gilt, noch nicht gäbe. Andere, wie Robert Dahl, behaupten, Demokratie verlange kleinere Einheiten, die sich auf gemeinsame Interessen und persönliche Beziehungen stützten. Für sie war Europa zu groß, um wirkliche demokratische Institutionen zu Wege zu bringen.

Solchen theoretischen Einwänden muß die Tatsache engegengehalten werden, dass es Europa bereits gibt - in der Tat werden auf europäischer Ebene Tag für Tag Entscheidungen getroffen, die unser Leben bestimmen. Das braucht uns nicht zu gefallen, doch die EU ist bereits ebenso Teil unseres Regierungssystems, wie Gemeinden, Regionen, und Nationalstaaten. Daher ist nicht zu fragen, ob Europa existiert, sondern nur, ob wir mit seiner Arbeitsweise zufrieden sind. Wenn das nicht der Fall ist, können wir das ändern. Aber ist eine Verfassung dafür der richtige Weg?

Die erste Voraussetzung für eine "verfassungsmäßige" Lösung ist in der Tatsache erbracht, dass Europa eine klare und vereinigte Identität hat. Nicht vielen Leuten ist das wegen des Fleckenteppichs unterschiedlicher Verträge, welche heute die Grundlage der europäischen Institutionen bilden, bewusst. "Europa" ist nichts Einheitliches; tatsächlich bezeichnen die "Europäische Vereinigung" und die "Europäische Gemeinschaft" zwei unterschiedliche Dinge.

Die Europäische Gemeinschaft besteht aus einer Gruppe von Institutionen, die in den 1950er Jahren eingerichtet worden sind, um einen gemeinsamen Markt zu schaffen. Als wir uns später entschlossen haben, auch eine gemeinsame Außenpolitik zu betreiben und in juristischen und Polizeiangelegenheiten zusammenzuarbeiten, erfanden wir die Europäische Vereinigung; sie befaßt sich mit der Außenpolitik, die Europäische Gemeinschaft aber mit der wirtschaftlichen Integration.

Eine Folge daraus ist, dass Vereinbarungen mit Drittländern, die sowohl außenpolitische als auch wirtschaftliche Angelegenheiten betreffen, sich auf zwei unterschiedliche Verträge beziehen: einen für die Vereinigung und einen für die Gemeinschaft. Das verwirrt selbst geschulte ausländische Diplomaten, wenn sie mit Vertretern Europas verhandeln. Wenn es die schon durcheinander bringt, wie erst die einfachen Bürger? Wie kann sich ein europäischer Bürger mit Europa identifizieren, wenn es nicht nur ,,ein" Europa gibt?

Europas rechtlich gesehen mehrdeutige Identität hat weitere schädliche Auswirkungen. Wenn die Gemeinschaft etwas tut, was in die Rechte von jemandem eingreift, kann er oder sie vor Gericht gehen. Wenn aber die Vereinigung Ihre Rechte ankratzt, kann Ihnen der Zugang zum Gericht verwehrt sein, weil die Vereinigung im rechtlichen Sinne keine Rechtsperson ist.

Das nächste Problem, mit dem wir uns im Hinblick auf verfassungsmäßige Folgen befassen sollten, ist die unpersönliche, bürokratische Natur der europäischen Gesetze. Kritik an Institutionen üben zu können, ist ein ebenso wesentlicher Teil der Demokratie, wie der Schutz aufgeführter, gesetzlicher Rechte. Aber Europas Institutionen lassen sich nur schwer kritisieren, weil sie Vorgaben erzeugen, die normale Leute nicht kennen oder verstehen können.

Im nationalen Leben werden Maßgaben der Parlamente "Satzungen" oder "Gesetze" genannt, und diese haben üblicherweise eine Bezeichnung, für oder gegen die man sich aussprechen kann. In der EU haben wir ,,Vorschriften", ,,Direktiven", ,,Entscheidungen", ,,allgemeine Richtlinien", ,,gemeinsame Strategien", ,,gemeinsame Aktionen", ,,gemeinsame Stellungnahmen" - eine Fülle, die nur Fachleute auseinanderhalten können. Wenn eine ,,Direktive" gegeben wird, weiß man nicht, wer dafür verantwortlich ist; statt dessen kennt man sie nur als, sagen wir, ,,Direktive 17.62" (was so viel heißt wie, 17. Direktive aus dem Jahr 1962).

In Italien wird gerade über eine Satzung gestritten, welche die Regeln in Kriminalprozessen auf eine Weise ändert, die sich für Personen des Öffentlichen Lebens als recht hilfreich erweisen könnte. Im Falle dieser Vorlage ist der Name von Senator Cirami mit ihr verbunden. Bei Gott, über das ,,Gesetz Cirami" wird gestritten! Wäre es auch so, wenn die Vorlage ,,Vorschrift 75" hieße?

Weil Europa so viele Körperschaften hat, die Gesetze erlassen, nämlich den Ministerrat, den Rat für Landwirtschaft, den Rat für Industrie, den Rat für die Umwelt, usw., weiß man nicht recht, wer was und warum tut. Wir brauchen einen einzigen gesetzgebenden Rat, ein europäisches Parlament mit zwei Kammern, von denen die eine die Mitgliedstaaten repräsentiert und die andere die europäische Wählerschaft.

In diesem vereinfachten System würde Gesetzgebung auch Gesetzgebung heißen, und Regierungserlasse würden, wie in den meisten Rechtssystemen die Lücken in der ursprünglichen Gesetzgebung schließen. Ein solches System würde der europäische Bürger auch verstehen.

Der Verfassungsentwurf, der letzt Woche vorgestellt wurde, schlägt kleine aber wesentliche Änderungen vor. Sie würden den Bürger Europas ermächtigen, sich mit Europa zu identifizieren und auch es zu kritisieren. Der Entwurf fordert eine einzige, zusammengelegte, rechtliche Einheit, mag man sie nun Europäische Gemeinschaft, Vereinigte Staaten von Europa, Vereinigtes Europa, oder sonst wie nennen. Der Entwurf sieht auch ein vereinheitlichtes, vereinfachtes System der Gesetzgebung vor, das für mehr Transparenz und Verantwortlichkeit sorgen wird.

Die vom Verfassungsentwurf vorgesehene institutionelle Struktur sollte weiterreichende Bestrebungen Europas erkennen lassen und befördern. Europa muss mehr sein als nur ein Mittel der wirtschaftlichen Integration, die ohnehin schon weitgehend vollzogen ist. Als erstes erwarten wir von Europa, dass es gerecht ist, dann, dass es unsere sozialen Vorstellungen umsetzt. Wir erwarten von ihm, dass wirtschaftliche und soziale Gegebenheiten mit einander in Beziehung gesetzt sind. Wir erwarten, dass Europa in der Welt eine Rolle zum Guten spielt.

Natürlich erwarten wir auch Widerstände. Einer davon ist, dass ,,mehr Europa" nicht ,,ein noch zentralisiertes System" bedeuten darf. Demokratische Regierungsformen sind dafür zu komplex. Die richtige Ausgewogenheit zwischen den europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Institutionen zu erzielen, dürfte eine entscheidende Herausforderung sein. Aber, wenn die Menschen schon eine Verfassung für Europa festlegen wollen, müssen alle ihre Bindungen und Werte in dieser Verfassung auch berücksichtigt sein.

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