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Der Prozess von Lissabon gehört auf den Müllhaufen der Geschichte

Wenn der ehemalige portugiesische Premierminister Durao Barroso in Kürze sein Amt als Präsident der Europäischen Kommission antritt, sollte er sich dringend so schnell wie möglich darum kümmern, Ordnung und Fokus in der Wirtschaftspolitik der Europäischen Union wiederherzustellen.

Der dickste Ordner auf seinem Schreibtisch behandelt den Prozess von Lissabon, ein ehrgeiziges Programm, das im Jahre 2000 von den Staats- und Regierungschefs der EU verabschiedet wurde und das Ziel hat, die Union bis 2010 zum „wettbewerbsstärksten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" zu machen. Das Programm umfasst alle wesentlichen Aspekte der Wirtschaftspolitik: Innovation und Unternehmergeist, Sozialreform und soziale Integration, berufliche Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Liberalisierung des Arbeits- und Warenmarktes sowie eine „nachhaltige" Entwicklung.

All dies sind ohne Frage ehrenwerte Ziele, die ihren Platz jedoch ureigentlich in der Sphäre der nationalen politischen Entscheidungen haben. In der Tat verfügt die Union gemäß den Europäischen Verträgen in diesen Bereichen weder über die Kompetenz, Gesetze und politische Programme zu verabschieden, noch über die Befugnis, diese durchzusetzen.

Der Europäische Rat jedoch, angestachelt von der Europäischen Kommission, hat einen neuen - als „offene Koordinierung" bezeichneten - politischen Ansatz erfunden, um in diese Felder einzudringen. Die offene Koordinierung umfasst die Definition gemeinsamer Ziele auf EU-Ebene, die freiwillige Unterwerfung der Mitgliedsstaaten unter diese Ziele und die Überwachung der Fortschritte im Rahmen eines Peer-Review-Verfahrens innerhalb des Europäischen Rates.

Die offene Koordinierung hat - wie von vornherein hätte klar sein müssen - die in sie gesteckten Hoffnungen nicht erfüllt. Mehr noch, die Wahnvorstellung, dass der Europäische Rat auf irgendeine Weise Wachstum und Produktivität ins Leben rufen könnte, hat nationalen Politikern, die im eigenen Lande nicht zur Durchsetzung unpopulärer Entscheidungen bereit sind, als alternative Spielwiese gedient.

Mein erster Rat an Barroso wäre deshalb, das Programm von Lissabon auf dem Müllhaufen der Geschichte zu entsorgen. Nur auf diese Weise wir klar werden, dass die Verantwortung für die nationale Wirtschaftsleistung bei der nationalen Politik liegt.

Dies führt mich weiter zum Gegenstand der makroökonomischen Koordinierung auf EU-Ebene. Der Vertrag von Maastricht sah einen einfachen politischen Rahmen für die Wirtschafts- und Währungs­union vor. Die Geldpolitik sollte zentralisiert werden und in den Händen einer unabhängigen Zentralbank liegen, die Steuerpolitik in der Verantwortung der Mitgliedstaaten verbleiben. Die nationalen Regierungen wurden - im Rahmen des Defizitverfahrens - einer doppelten Beschränkung unterworfen: Das Haushaltsdefizit sollte maximal 3 % des BIP betragen und die Staatsverschuldung unter 60 % des BIP liegen (oder zumindest in dieser Größenordnung).

Später fügte der Stabilitäts- und Wachstumspakt die Forderung hinzu, dass die Staatshaushalte „nahezu ausgeglichen" sein sollten. Im Wesentlichen sollte so eine unverantwortliche Haushaltspolitik im Anschluss an die Euroeinführung verhindert werden, wobei die Neuverschuldungsgrenze von 3 % ausreichend Spielraum für zyklische Schwankungen des Defizits gewährleisten sollte.

Die Glaubwürdigkeit dieses Instruments wurde im November 2003 durch die öffentliche Kontroverse zwischen der Kommission und dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister über die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Frankreich und Deutschland schwer beschädigt. Dies heißt jedoch nicht, dass das Defizitverfahren deswegen aufgegeben werden sollte.

Im Gegenteil: Eine gemeinsame äußere Beschränkung des Finanzverhaltens ist erforderlich als kollektive Absicherung gegen eine nicht aufrecht zu erhaltende Schuldenaufnahme, die die finanzielle Stabilität und die Inflationsentwicklung innerhalb der gesamten EU beeinflussen könnte - eine Gefahr, die durch die Auswirkungen der Bevölkerungsüberalterung auf die Rentensysteme noch verstärkt wird. Eine solche Beschränkung bietet darüber hinaus einen willkommenen Festpunkt für die nationale Entscheidungsfindung in Mitgliedsstaaten mit weniger stabilen politischen Systemen.

Das System bedarf jedoch der Überarbeitung. Ich würde jenen, die für die Herausnahme der Investitionen aus dem Haushaltsdefizit eintreten, kein Gehör schenken: Dies würde nur neue Anreize zur kreativen Buchführung und einer nicht aufrecht zu erhaltenden Schuldenaufnahme schaffen. Stattdessen sollte der Schwerpunkt in Zukunft nicht auf das jährliche Defizit, sondern auf die nachhaltige Schuldendienstfähigkeit gelegt werden.

Das Verschuldungskriterium etwa könnte durch eine Begrenzung der (Trend-) Wachstumsrate der öffentlichen Ausgaben ergänzt werden, die unterhalb der des nominalen BIP gehalten werden sollte. Die Befugnisse der Kommission zur Einleitung von Maßnahmen im Falle der Gefahr einer exzessiven Neuverschuldung sollten gestärkt werden - wobei die Kommission natürlich nie wieder vergessen darf, dass die Überwachung der nationalen Politik der Mitgliedsstaaten eine Aufgabe ist, die ein politisches Urteil verlangt und nicht den Buchhaltern und Juristen überlassen werden kann.

Schließlich sollte der Vollendung des Gemeinsamen Europäischen Marktes - in dem die Europäische Union über starke rechtliche Instrumente verfügt, um Märkte aufzubrechen und den Wettbewerb zu gewährleisten - oberste Priorität eingeräumt werden. Die beste Therapie für eine Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums besteht darin, dass man einerseits direkt den Wettbewerbsdruck erhöht und andererseits indirekt auf die erforderlichen Anpassungen in der nationalen Beschäftigungs-, Sozial- und Bildungspolitik der Mitgliedsstaaten hinwirkt.

Die Arbeit ist noch lange nicht getan. Staatliche Hilfen an Not leidende Unternehmen sind nach wie vor allgegenwärtig, und gemeinsame Regeln, die den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen gewährleisten sollen, werden von den Mitgliedsstaaten nur teilweise respektiert - wofür das öffentliche Beschaffungswesen und der Energiemarkt die besten Beispiele sind. Darüber hinaus sind die meisten Dienstleistungsmärkte - Wertpapierhandel, Groß- und Einzelhandelsvertrieb, Unternehmensdienst­leistungen und örtliche Versorger - nach wie vor gegen die Bestimmungen zum Wettbewerb und zum freien Verkehr abgeschottet. Empirische Daten lassen erkennen, dass diese Verzerrungen auf dem Dienstleistungssektor, der etwa zwei Drittel des BIP ausmacht, für den größten Teil des Produktivitätsabstands zwischen der EU und den Vereinigten Staaten verantwortlich sind.

Der Europäische Rat hat diesen Aufgaben, die die volle und fortdauernde Selbstverpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Überführung und Umsetzung von EU-Richtlinien erfordern, in den letzten Jahren nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt. Allzu häufig hat die Kommission die Verabschiedung neuer Gesetze und die Schaffung neuer Ausgabenprogramme der wirksamen Verwaltung des bereits Bestehenden vorgezogen.

Barroso sollte deshalb die hoch gesteckten Plattitüden des Prozesses von Lissabon vergessen und sich stattdessen darauf konzentrieren, die Vollendung des Gemeinsamen Marktes wirksam voranzutreiben und für eine geordnete Finanzpolitik der Mitgliedsstaaten zu sorgen. Es sind die nationalen Regierungen, die die Verantwortung für die wirtschaftliche Leistung ihrer jeweiligen Länder übernehmen müssen.

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