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Verfassungspolitik

Zyniker könnten meinen, wenn Politikern die Ideen ausgehen, wenden sie sich der Verfassung zu. Nehmen wir die Europäische Union. Ihr letztes großes Projekt war der Einheitsmarkt nach der Vorstellung von Jacques Delors, dem damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission. Das Projekt ist noch immer unvollendet, aber was fehlt, ist die Fortführung des Prozesses, nicht eine neue Idee.

Seitdem hat man in der EU dies und jenes ausprobiert: ein bisschen gemeinsame Wirtschaftspolitik bei der Einführung des Euro, ein bisschen gemeinsame Außenpolitik im Zuge des Irakkriegs. Nichts davon war sehr erfolgreich. Denn nichts hatte einen Befürworter von dem Format eines Delors.

Also machte man sich in der EU an die Ausarbeitung einer Verfassung. Man rief eine Konvention ins Leben, die einen Vertragsentwurf ausarbeitete und bald wird eine zwischenstaatliche Konferenz versuchen, das Projekt abzuschließen.

Deutschlands Kanzler Schröder war so begeistert von der Idee, dass er nun über die Einberufung seiner eigenen Konvention nachdenkt, damit die deutsche Verfassung überprüft werde. Sein - mit den anderen großen Parteien abgestimmtes - Ziel ist das prekäre Verhältnis zwischen dem Bund - mit Verfügungsgewalt über die Staatskasse - und den Ländern. Vielleicht hofft Kanzler Schröder, dass er im Schatten einer solchen Allparteien-Konvention unbeachtet ,,Reformen" durchbringen kann, die eigentlich nichts anderes sind als Kürzungen der öffentlichen Zuwendungen für soziale Dienstleistungen.

Der Fall von Premierminister Tony Blair in Großbritannien ist sogar noch extremer. Der Erfinder der Neuen Labour-Partei würde gern in die Geschichte eingehen als der Mann, dem die Quadratur des Kreises in Form eines Ausgleichs zwischen nachhaltigem Wirtschaftswachstum und einem reformierten Wohlfahrtsstaat gelang, der Mann, der Vermögensschöpfung und soziale Kohäsion miteinander verband. Aber die britische Wirtschaft steckt gerade in einer schwierigen Phase und die öffentlichen Dienste befinden sich noch immer in einem großen Durcheinander.

Das einzige, das sich unter der Regierung von New Labour geändert hat, ist im Grunde die britische Verfassung. Schottland hat ein Parlament, Wales eine Versammlung. Englische Regionen folgen vielleicht schon bald. London und andere Städte wählen ihre Bürgermeister jetzt im Direktwahlverfahren. Alteingesessene Institutionen, besonders das Oberhaus, sind ,,modernisiert", das Rechtssystem ist von Grund auf verändert worden. Tatsächlich ist Blair angeblich an diesen Veränderungen gar nicht sehr interessiert, aber sie werden letztlich seine wahre Hinterlassenschaft sein, und nicht das hehre Ziel vom britischen Wohlstand bei sozialer Gerechtigkeit.

Andere führende Politiker Europas könnten die Liste fortführen, nicht zuletzt Premierminister Berlusconi. In all diesen Fällen hätten die Zyniker nicht ganz unrecht. Die Änderung der Verfassung bedeutet für Politiker eine willkommene Ablenkung von den Themen der Sozialpolitik, die wesentlich resistenter sind, wenn es um Veränderungen geht. Aber dieser Verdacht wird durch mindestens zwei Ausnahmen bestätigt.

Die eine ist die Errichtung von Demokratie und Rechtsordnung in Ländern, in denen noch vor kurzem Diktaturen herrschten. Dieser Prozess erfordert die oft komplexe und schmerzhafte Formulierung einer Verfassung. Das jüngste Beispiel hierfür ist die Türkei, wo ein beherzter Premierminister die säkulare Rechtsordnung (im Gegensatz zur islamischen) bestätigt, die Modernisierung der Wirtschaft vorangetrieben und das Militär aus dem Kabinett ferngehalten hat.

Die Türkei will unbedingt in die EU aufgenommen werden, deren 1993 angenommene ,,Kopenhagen-Kriterien" definieren, was man die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Mitgliedschaft nennen könnte. Die demnächst beitretenden mittel- und osteuropäischen Länder haben diese Kriterien erfüllt und die Türkei folgt jetzt ihrem Beispiel.

Das andere große Thema des Verfassungsrechts ist das der Regierungsebenen. In einer globalisierten Welt ist die Antwort auf die Frage nach der Verantwortlichkeit ebenso verschleiert - wenn nicht unmöglich - wie dringend. Und dies um so mehr, als die Entscheidungsgewalt immer mehr in einen schlecht definierten globalen Raum abwandert, während gleichzeitig allerorts Forderungen nach direkteren Formen der Demokratie zu hören sind, die den Menschen, Regionen und Kommunen die Entscheidungen näher bringen.

Noch gibt es keine ,,Kopenhagen-Kriterien" als Richtlinien für Verfassungsrechtler. Großbritannien ist ein gutes Beispiel für die Verwirrung, die aus reinem Pragmatismus entstehen kann. Schottland hat vielleicht eine neue (und teure) Regierung, aber was ist mit den englischen Regionen? Sind die East Midlands wirklich eine angemessene Einheit für eine autonome Regierungsform?

In Deutschland geht es um die Verteilung der Steuereinnahmen. Der Bund kann Länder und Kommunen leicht ausbluten. Wer könnte ihn wirklich davon abhalten? In Frankreich und Spanien gibt es kleine, aber effiziente (und manchmal gewaltsame) regionale Bewegungen. Sollte der Rest des Landes einfach nachgeben? Wo liegt die richtige Antwort zwischen einer schottischen Lösung und einer tschetschenischen Nicht-Lösung?

Wir müssen uns diese Fragen stellen, weil sie uns daran erinnern, dass wirkliche Verfassungspolitik eine ernsthafte Gedankenarbeit und sorgfältige Vorbereitung erfordert. Sie darf nie ein Ersatz für das Fehlen anderer Ideen sein. In diesem Sinn sind Konventionen wie die für Europa unter dem ehemaligen Präsidenten Valery Giscard d'Estaing eine gute Idee. Vielleicht halten sie ideenlose Politiker ja davon ab, Steckenpferd-Projekten nachzugehen, die nirgends hinführen.

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