LONDON – Das jüngste Gutachten des Internationalen Gerichtshofs hinsichtlich der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo wird weithin als grünes Licht für separatistische Bewegungen zur Erlangung der Eigenstaatlichkeit interpretiert. Der Präsident des Kosovo formuliert es so: „Letztlich werden mit dieser Entscheidung mögliche Zweifel jener Länder ausgeräumt, die die Republik Kosovo noch immer nicht anerkennen.”
Bei dieser Auslegung handelt es sich allerdings um Wunschdenken der Abspaltungs-Befürworter. Das nicht verbindliche Rechtsgutachten des Gerichtshofs geht nämlich einer eng begrenzten Frage der UN-Hauptversammlung nach: ob die Erklärung der Unabhängigkeit nach internationalem Recht legal ist. Die Richter kamen korrekterweise zu der Erkenntnis, dass es im internationalen Recht keine Bestimmung gibt, die es einer Gruppe verbieten würde, ihre Absicht oder den Wunsch nach Staatenbildung zu bekunden. Allerdings äußern sich die Richter nicht zu den Bedingungen, unter denen diese Absicht in die Realität umzusetzen sei – also zum Akt der Abspaltung selbst.
Tatsächlich war das Gericht bestrebt, keine Zweifel aufkommen zu lassen: „Die Fragestellung ist begrenzt und spezifisch…es steht nicht zur Debatte, ob der Kosovo Eigenstaatlichkeit erreicht hat.“ Die Rechtsmeinung der Richter steht im Gegensatz zu jener des Obersten Gerichtshofs von Kanada, der über Quebecs Recht einer einseitigen Abspaltung zu entscheiden hatte. In diesem Fall ging die Frage weit über eine Unabhängigkeitserklärung hinaus. Sie lautete, ob und unter welchen Umständen Quebec das Recht hätte, sich von Kanada – nach geltender Landesverfassung oder internationalem Recht - loszusagen.
Die kanadischen Richter entschieden, dass das internationale Recht (und die kanadische Verfassung) kein derartiges Recht vorsehen. Die Beurteilung des Internationalen Gerichtshofs von letzter Woche widerlegt diesen entscheidenden Punkt: „Aufgrund der Fragestellung wird von dem Gericht nicht verlangt, Stellung zu beziehen, … ob aus dem Internationalen Recht allgemein ein Recht für Entitäten innerhalb eines Staates abgeleitet werden kann, sich von diesem [Staat] loszusagen.“
Überdies verwies das Gericht auf die vor ihm geäußerten grundlegend unterschiedlichen Ansichten darüber, ob Selbstbestimmung im internationalen Recht ein unilaterales Abspaltungsrecht impliziert. Durch die Würdigung der Bandbreite und Intensität der Uneinigkeit unter den Staaten hinsichtlich eines Abspaltungsrechts scheint das Gericht darauf hinzuweisen, dass innerhalb der Weltgemeinschaft nicht der nötige Konsens darüber besteht, die Existenz eines derartigen Rechts nachdrücklich zu bestätigen.
Bevor man nun zu dem Schluss kommt, dass es jetzt einen „klaren Weg“ in Richtung der Unabhängigkeit des Kosovos gibt, sollte man jenen bedeutsamen Fragen nachgehen, die das Gericht nicht beantwortete (und die auch von der Vollversammlung nicht gestellt wurden). Aufgrund mangelnder Fragestellung äußerte sich das Gericht nicht dazu, ob es das Internationale Recht erfordere, dass der endgültige Status des Kosovo die Gruppen- und Einzelrechte von Minderheiten – der Serben im Kosovo oder der Roma – schützt.
Ebenso wenig entschied man darüber, ob Serbien oder irgendein anderer Staat der internationalen Gemeinschaft den Kosovo als unabhängigen Staat anerkennen muss. Und die Entscheidung des Gerichts ging auch nicht auf die Frage nach den Grenzen eines unabhängigen Kosovo ein oder ob und unter welchen Umständen Gewalt legal eingesetzt werden dürfte, um die Unabhängigkeit entweder durchzusetzen oder zu bekämpfen.
Wenn das Schicksal des Kosovo – und der gesamten Balkanregion – von internationaler Rechtsstaatlichkeit geleitet sein soll, darf man diese Fragen nicht unter den Teppich kehren, sondern muss sie beantworten. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist die Anrufung des Internationalen Gerichtshofs gänzlich ein Vorrecht von Staaten, entweder als Streitparteien oder – wie im Falle des Kosovo-Gutachtens – über die Vereinten Nationen. Aber bei Kontroversen wie dieser stehen die Rechte von Personen und Völkern und nicht nur die Interessen von Staaten auf dem Spiel. Um heute international Gerechtigkeit zu üben, brauchen wir eine neue Art von Internationalem Gerichtshof, der auch für andere Stimmen ein offenes Ohr hat.


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