Human Rights
Ungeteilte Menschenrechte
Louise Arbour
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Am 18. Juni setzte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einen wichtigen Schritt in Richtung der Beseitigung jener künstlichen Trennlinie zwischen Freiheit von Furcht und Freiheit von Not, die das Menschenrechtssystem seit seinen Anfängen charakterisierte. Mit dem grünen Licht für das Fakultativprotokoll zum internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aus dem Jahr 1966 etablierte der Menschenrechtsrat einen wichtigen Mechanismus zur Aufdeckung von Missbräuchen, die typischerweise mit Armut, Diskriminierung, und Missachtung in Zusammenhang stehen und die von den Opfern häufig schweigend und hilflos hingenommen werden müssen.
Nun liegt es an der UNO-Generalversammlung, das Protokoll endgültig abzusegnen. Im Falle der Annahme kann dieses Instrument eine echte Änderung im Leben derjenigen herbeiführen, die oftmals an den Rändern der Gesellschaft darben und denen man ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte wie angemessene Ernährung, Gesundheitsvorsorge, Unterkunft und Bildung vorenthält.
Vor sechzig Jahren erkannte man in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte an, dass sowohl die Freiheit von Furcht als auch die Freiheit von Not unerlässliche Voraussetzungen für ein würdiges Leben sind. In der Erklärung werden Armut und Ausgrenzung deutlich mit Diskriminierung und ungleichen Zugang zu Ressourcen und Chancen in Zusammenhang gestellt. Die Schöpfer der Erklärung erkannten, dass soziale und kulturelle Stigmatisierung die volle Teilnahme am öffentlichen Leben ebenso ausschloss wie die Möglichkeit, die Politik zu beeinflussen und Gerechtigkeit zu erhalten.
Dieser einheitliche Ansatz wurde jedoch durch die nach dem Zweiten Weltkrieg herrschende Logik der geopolitischen Blöcke unterminiert, die im Hinblick auf Ideologien, Macht und Einfluss im Wettstreit lagen. Auch die Menschenrechte waren von dieser Bipolarität des Kalten Krieges betroffen. In den Ländern mit Planwirtschaft argumentierte man, dass die Notwendigkeit, zu überleben das Streben nach Freiheit abgelöst hat, so dass der Zugang zu grundlegenden, in der Kategorie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte enthaltenen Bedürfnisse in Politik und Praxis Priorität haben müsse.
Dieser Perspektive stand man in westlichen Ländern skeptisch gegenüber, weil man fürchtete, dass diese den freien Markt behindern sowie übermäßig starke finanzielle Verpflichtungen oder beides mit sich bringen würde. Aus diesem Grund entschloss man sich, die bürgerlichen und politischen Rechte zur Priorität zu erheben, die man als Kennzeichen der Demokratie betrachtete.
Vor diesem Hintergrund war es unmöglich, sich auf ein umfassendes Menschenrechtsinstrument zu einigen und den Prinzipien der Menschenrechtserklärung damit ganzheitliche Wirkung zu verleihen. Wenig überraschend dauerte es auch beinahe zwanzig Jahre, bis die UNO-Mitgliedsstaaten gleichzeitig zwei verschiedene Verträge annahmen – den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – in denen zwei unterschiedliche Kategorien von Rechten enthalten waren. Jedoch war nur der erste der genannten Verträge mit einem Mechanismus zur Überwachung seiner Umsetzung ausgestattet.
In der Praxis schuf diese Diskrepanz eine Kategorie der „Alpha“-Rechte – nämlich der bürgerlichen und politischen Rechte – die in der Innen- und Außenpolitik der einflussreichen und wohlhabenden Länder Priorität genossen. Im Gegensatz dazu fristeten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ihr Dasein oftmals am unteren Ende nationaler und internationaler „To-do-Listen“.
Das neue Protokoll nimmt sich dieses Ungleichgewichts zwischen den beiden unterschiedlichen Kategorien von Rechten an und etabliert für den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ein als „Beschwerdemechanismus“ bekanntes Vehikel, das mit jenen, die auch für andere Menschenrechtsabkommen geschaffen wurden, vergleichbar ist. Dieser Mechanismus mag etwas unklar erscheinen, aber eine Beschwerde nach den Bestimmungen des Protokolls wird es den Opfern nun ermöglichen, jene Verletzungen ihrer Rechte an den Tag zu bringen, denen sie von staatlicher Seite ausgesetzt sind, denen kein Ende bereitet, die ignoriert oder nicht beseitigt werden. Insgesamt bietet das Protokoll den andernfalls isolierten und machtlosen Menschen die Möglichkeit, die internationale Gemeinschaft, auf ihre Not aufmerksam zu machen.
Nach der Annahme durch die UNO-Generalversammlung tritt das Protokoll in Kraft, wenn es von einer bestimmten Zahl von UNO-Mitgliedern ratifiziert wurde. Dies sollte zur Entwicklung angemessener Programme und Strategien im Bereich der Menschenrechte beitragen, die Freiheit und Wohlstand des Einzelnen und der Gemeinschaften fördern.
Nicht alle Länder werden dieses Protokoll annehmen. Manche werden der Stärkung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte eine Absage erteilen und danach trachten, den Status quo zu erhalten. Die bessere und gerechtere Position ist es allerdings, die Vision der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anzunehmen und unmissverständlich für die Idee einzutreten, dass Menschenwürde Respekt vor der Freiheit von Furcht und der Freiheit von Not erfordert, die gleichermaßen grundlegend wie auch wechselseitig voneinander abhängig sind.
Louise Arbour ist UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte.
Copyright: Project Syndicate, 2008.
www.project-syndicate.org
Aus dem Englischen von Helga Klinger-Groier
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