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Der Moment der Wahrheit für Amerikas Megabanken?

WASHINGTON, DC – Vor gut einhundert Jahren waren die USA die führende Nation, als es darum ging, die Mechanismen des Großkapitals zu überdenken – und den Zeitpunkt zu bestimmen, die Macht der Großunternehmen zu beschränken. Rückblickend gelang mit dem US-Bundeskartellgesetz Sherman Antitrust Act aus dem Jahr 1890  – nicht nur in den USA, sondern auch international – ein Durchbruch.

Mit der Dodd-Frank-Gesetzesvorlage zur Finanzmarktreform, die demnächst den US-Senat passieren soll, gelingt etwas Ähnliches – und längst Überfälliges – im Bankenbereich.  

Vor dem Jahr 1890 betrachtete man Großunternehmen weithin als effizienter und insgesamt moderner als kleine Firmen. Die meisten Menschen sahen den Zusammenschluss von kleinen Unternehmen zu wenigen großen als stabilisierende Entwicklung, die zu Erfolg führte und weitere produktive Investitionen ermöglichte. Schließlich verdankte Amerika seinen Aufstieg zur Wirtschaftsgroßmacht letztlich riesigen Stahlwerken, integrierten Eisenbahnnetzen und der Mobilisierung enormer Energiereserven durch Unternehmungen wie Standard Oil.

Aber diese immer größeren Firmen hatten auch tief greifende soziale Auswirkungen und in dieser Hinsicht erfolgten die Buchungen nicht immer auf der Habenseite.  Die Chefs dieser Großunternehmen waren vielfach skrupellose Menschen und einige unter ihnen nutzten ihre dominante Marktposition, um die Konkurrenz auszubooten – wodurch die überlebenden Firmen anschließend das Angebot beschränken und die Preise erhöhen konnten.

Natürlich gab es Mitte des 19. Jahrhunderts in Amerika auf den lokalen und regionalen Märkten einige Dominanz. Diese war allerdings nicht vergleichbar, mit dem, was sich in den 50 darauf folgenden Jahren entwickelte. Die Großunternehmen brachten wichtige Verbesserungen im Bereich der Produktivität, aber das erhöhte auch die Macht der Privatunternehmen auf eine Art, die dem weiter gefassten Markt – und der Gesellschaft – nicht zuträglich war.

Der Sherman Act selbst änderte unmittelbar nichts an dieser Situation. Als aber Präsident Theodore Roosevelt beschloss, sich dieser Sache anzunehmen, wurde daraus ein leistungsfähiges Instrument, das man zur Zerschlagung von Industrie- und Transportmonopolen einsetzen konnte. Damit veränderten Roosevelt und diejenigen, die ihm folgten, den allgemeinen Konsens.

Roosevelts erster Fall gegen  Northern Securities im Jahr 1902 war überaus kontrovers. Aber die zehn Jahre später erfolgte Zerschlagung von Standard Oil – das womöglich mächtigste Unternehmen überhaupt in der Weltgeschichte – wurde von einer Mehrheit als durchaus vernünftig betrachtet. Und diese Zerschlagung fand in absolut amerikanischer Manier statt: Die Firma wurde in über 30 Bereiche aufgeteilt, die Aktionäre verdienten gut und die Familie Rockefeller war danach in den Augen der amerikanischen Öffentlichkeit rehabilitiert.  

Warum werden nun diese Kartellgesetze nicht gegen die heutigen Megabanken eingesetzt, die so mächtig wurden, dass sie die Gesetzgebung und Regulierung massiv zu ihren Gunsten beeinflussen können, während sie auf der anderen Seite, je nach Bedarf, großzügige, von den Steuerzahlern finanzierte Rettungspakete erhalten.

Die Antwort darauf lautet, dass die Art von Macht, die Großbanken heutzutage ausüben, sich gravierend von dem unterscheidet, was die Verfasser des Sherman Act im Sinne hatten – oder diejenigen, die die Anwendung dieses Gesetzes Anfang des 20. Jahrhunderts in die Hand nahmen. Die Banken verfügen nicht über ein Preisbildungsmonopol im herkömmlichen Sinne und ihr Marktanteil ist – auf nationaler Ebene – auch kleiner als jene Marktanteile, die in anderen Sektoren zu kartellrechtlichen Untersuchungen führen würden.

Wirksame Größenbeschränkungen für Banken wurden im Zuge der Bankensektorreformen in den 1930er Jahren eingeführt. Mit dem Riegel-Neal-Gesetz aus dem Jahr 1994 gab es Bestrebungen, diese Beschränkungen aufrecht zu erhalten. Aber während der allumfassenden Deregulierung der letzten 15 Jahre blieben sämtliche dieser Beschränkungen auf der Strecke.

Nun aber kommt es zur Einführung einer neuen Art von Kartellgesetz – in Form des Kanjorski-Zusatzes, dessen Bestimmungen in die Dodd-Frank-Gesetzesvorlage eingearbeitet wurden. Ab dem Zeitpunkt, da aus dieser Vorlage ein Gesetz wird, verfügen die Bundes-Regulierungsbehörden über das Recht und die Verantwortung, die Möglichkeiten der Großbanken zu beschränken und sie nötigenfalls zu zerschlagen, wenn diese ein „schwerwiegendes Risiko“ für die Finanzstabilität darstellen. 

Dabei handelt es sich keineswegs um eine theoretische Möglichkeit – derartige Risiken kamen Ende des Jahres 2008 und Anfang 2009 recht deutlich zum Vorschein. Natürlich bleibt es ungewiss, ob die Finanzmarktaufsicht derartige Schritte auch wirklich unternimmt. Kongressabgeordneter Paul Kanjorski, die treibende Kraft hinter diesem Gesetz, formulierte es jüngst so: „Die wichtigste Lehre des vergangenen Jahrzehnts ist, dass die Finanzaufsicht ihre Befugnisse einsetzen muss anstatt sich um die Interessen der Branche zu kümmern.“

Und Kanjorski hat wahrscheinlich Recht, dass es dazu nicht allzu großer Anstrengungen bedarf. „Wenn lediglich eine Aufsichtsbehörde ihre außerordentlichen Befugnisse nur einmal wahrnimmt [nämlich Banken zu zerschlagen, die zu groß sind, um sie scheitern zu lassen], wäre das ein starkes Signal, mit dem man das zukünftige Verhalten von Dienstleistern auf dem Finanzsektor reformieren wird.“  .

Finanzaufsichtsbehörden können viel bewirken, aber um echte Fortschritte zu erzielen, benötigen sie politische Direktiven von höchster Ebene. Teddy Roosevelt agierte bevorzugt nach dem Motto: „Sprich sanft und trage einen großen Knüppel“. Der Kanjorski-Zusatz ist ein sehr großer Knüppel. Wer nimmt ihn auf?  

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