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Volksentscheid für Kurdistan?

Die Ermordung des Präsidenten des irakischen Regierungsrates zeigt eindeutig, dass die USA vor dem Scheitern Ihres Versuches stehen, das für eine wie auch immer geartete geordnete Machtübertragung bis zum 30. Juni erforderliche Mindestmaß an Recht und Ordnung herzustellen.

Vor gerade mal zwei Monaten wurde die Unterzeichnung einer Verfassungs­urkunde durch eine von den USA eingesetzte Gruppe ungewählter irakischer Funktionsträger verkündet, als wäre dies die Wiederholung der amerikanischen verfassungsgebenden Versamm­lung in Philadelphia im Jahre 1787. Nun jedoch ist klar, dass es sich dabei um ein Stück Papier ohne Wert handelt. Keine auferzwungene Verfassung, so elegant sie auch sein mag, wird den Koalitionstruppen viel helfen, wenn sie mit jener Art von Gewalt konfrontiert werden, wie sie in Städten wie Falludscha oder Nadschaf anzutreffen ist.

Im Kurdengebiet im Nordirak allerdings ist die Situation vollständig anders: In den vergangenen zehn Jahren hat es dort die kurdische Regionalregierung unter dem Schutz der Flugverbotszone der Alliierten und verstärkt noch seit dem Sturz Saddams geschafft, eine relativ geordnete Verwaltung aufzubauen und aufrecht zu erhalten. Sie hat Differenzen zwischen den Stämmen und den politischen Gruppierungen überwunden und de facto einen funktionierenden Staat mit einer beeindruckenden Bilanz in Entwicklungsfragen wie etwa Bildung, Bewässerung und der Bautätigkeit geschaffen - und, vor allem, ohne Gewalt.

Vor dem Hintergrund des Debakels im restlichen (arabischen) Irak zwingt sich die Frage auf, warum die von den USA angeführte Koalition kein Referendum im Kurdengebiet abhalten und die dortige Bevölkerung befragen sollte, wie sie regiert werden möchte. Schließlich steht den Kurden nach international allgemein anerkannten Standards ein Recht auf Selbstbestimmung zu.

Die Kurden - die sich in Bezug auf Sprache, Kultur und geschichtliches Bewusstsein von den Arabern unterscheiden - haben ihre Wünsche im Laufe der Geschichte bisher nie durchsetzen können. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende des Ottomanischen Reiches versprachen ihnen die siegreichen Alliierten einen eigenen Staat - ein Versprechen, dass sie in zynischer Weise brachen, als den imperialistischen Interessen der Briten und Franzosen Vorrang eingeräumt wurde. Seit dieser Zeit leiden die Kurden unter der despotischen Herrschaft rivalisierender Volksgruppen.

Es gibt einige offensichtliche Hindernisse auf dem Weg zu einer solchen Volksbefragung, primär deshalb, weil die USA kein Mandat haben, nach eigenem Gutdünken über den Irak zu verfügen. Dasselbe allerdings gilt für den Rest des Irak. Die USA bitten nun zahm um eine UNO-Resolution, die ihnen ein Mandat für die Machtübertragung an eine legitime irakische Regierung überträgt; eine solche Autorisierung jedoch ist extrem unwahrscheinlich, und darüber hinaus gibt es niemandem im Irak, an den eine Übertragung der Autorität vorstellbar wäre. Warum sollte das einzige Gebiet - und Volk -, welches über eine geordnete staat­liche Verwaltung verfügt und nicht in Mord, Angriffe auf Moscheen und Selbstmordanschläge auf Schulkinder verwickelt ist, bestraft werden?

Ein weiterer Einwand ist der Widerstand der Türkei - und, im geringeren Umfang, des Iran und Syriens - gegen die Gewährung der Selbstbestimmung an die irakischen Kurden. Zieht man jedoch die universellen Normen der Menschenrechte heran, so stellt sich die Frage, welches Recht die Türkei hat, die interne Entwicklung eines anderen Landes zu diktieren? Schließlich erkennt niemand Israels Anspruch an, sich der Gründung eines Palästinenserstaates im Westjordanland und im Gazastreifen prinzipiell zu widersetzen.

Dasselbe sollte für die Türkei gelten. Wenn die Türkei ihrer eigenen kurdischen Minderheit größere kulturelle und sprachliche Rechte einräumt und eine legitime politische Vertretung der Kurden im türkischen Parlament zulässt, wird auch die Bereitschaft der türkischen Kurden, sich Ankara zu widersetzen, abnehmen. Im 19. Jahrhundert verhinderten die gemeinsamen Interessen der autoritären russischen, deutschen und österreichischen Kaiserreiche die Gründung eines freien Polens. Für solch unheilige Allianzen ist im 21. Jahrhundert kein Platz.

Vor kurzem wurde unter der Schirmherrschaft der UNO ein Volksentscheid über die Zukunft Zyperns unter den griechischen und türkischen Bevölkerungsgruppen der Insel abgehalten. Sein Ergebnis war paradox und gefiel denen, die es initiiert hatten, nicht; das Recht beider Volksgruppen jedoch, ihre Zukunft selbst zu bestimmen, wurde anerkannt. Warum nicht im irakischen Teil Kurdistans?

Vielleicht sollte ein Plebiszit im Kurdengebiet, um politischen Befürchtungen - und den Erwägungen des Völkerrechts - Rechnung zu tragen, zunächst lediglich beratenden Status haben. Es wäre jedoch eine legitime Willensbekundung eines seit langem unterdrückten Volkes, das wie andere auch einen Anspruch auf seinen Platz an der Sonne hat.

Ein solches Referendum könnte außerdem dazu führen, dass sich die arabischen Sunniten und Schiiten im Irak bewusst machen, dass es die von ihnen ausgehende Gewalt ist, die den Irak auseinander reißt. Vielleicht kommen sie dann zu der Einsicht, dass Gewalt kontraproduktiv ist und ihre eigene Bestrafung in sich trägt, und folgen dem kurdischen Beispiel, die Gewalt einzudämmen. Dies würde dazu beitragen, den Irak ohne dauerhaften Rückgriff auf Repressionsmaßnahmen wieder aufzubauen. Sollte dies nicht geschehen, so wäre zumindest die Ungerechtigkeit, die das kurdische Volk seit Generationen erleidet, zu guter Letzt behoben.

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